Aktuelle Corona-Situation in Wels
Die am Samstag, 14. November von der Bundesregierung verkĂŒndeten MaĂnahmen â Stichwort âzweiter Lockdownâ â werden selbstverstĂ€ndlich von der Stadt Wels umgesetzt. Achtung: Aufgrund des Drucktermines Mittwoch, 11. November konnten diese im ab Montag, 16. November erscheinenden Amtsblatt in der Papierausgabe nicht mehr aktualisiert werden! Konkret bedeutet die neue COVID-19-NotmaĂnahmenverordnung fĂŒr die Welser Bevölkerung Folgendes:
Kinder- und Schulbetreuung gesichert
Alle stĂ€dtischen Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen (zwölf KindergĂ€rten, vier Krabbelstuben und fĂŒnf SchĂŒlerhorte) bleiben bei gleichbleibendem Personalstand geöffnet. Entsprechend den Bundesvorgaben ist auch an den stĂ€dtischen Welser Pflichtschulen (zehn Volksschulen, sechs Mittelschulen, Integratives Schulzentrum und Polytechnische Schule) der Unterricht eingestellt. FĂŒr alle SchĂŒler, die eine Betreuung benötigen, ist diese sichergestellt.
Was wird geschlossen oder abgesagt?
ZusĂ€tzlich zu den bereits geschlossenen Einrichtungen und abgesagten Veranstaltungen kommen folgende weitere: Die Sportanlage Mauth fĂŒr Hobbysport, die StadtbĂŒcherei (Maria-Theresia-StraĂe 33) und die Marienwarte auf der öffentlichen GrĂŒnanlage der Stadt Wels am Thalheimer Reinberg werden geschlossen. Die DurchfĂŒhrung der Welser Weihnachtswelt ist nun in Absprache mit Marktreferent Stadtrat Peter Lehner definitiv nicht möglich, ebenso der fĂŒr Dienstag, 1. Dezember vorgesehene Frauen-Stammtisch.
EingeschrÀnkter Parteienverkehr
In Anlehnung an das Land ist in den AmtsgebĂ€uden der Stadt nur mehr Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Parteienverkehr. Verhandlungen, Besprechungen mit BĂŒrgern und Parteienverkehr mit persönlicher Anwesenheit werden grundsĂ€tzlich nur nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung sowie unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsbestimmungen abgewickelt. Personen, die ohne vorherige Terminvereinbarung erscheinen, werden um elektronische oder telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Eine Ausnahme gibt es nur fĂŒr dringend notwendige Anliegen, die absolut keinen Aufschub dulden.
Was bleibt auĂerdem offen oder findet statt?
ZusĂ€tzlich zu den bereits erwĂ€hnten bleiben folgende Einrichtungen unter Einhaltung der COVID 19-Sicherheitsvorschriften geöffnet: Ăffentliche GrĂŒnanlagen und Parks und der Stadtfriedhof (FriedhofstraĂe 67) sowie das Tierheim Arche Wels (TierheimstraĂe 40). Heiraten am Standesamt bleibt â allerdings nur mit Brautpaar und Trauzeugen â weiterhin möglich. Die MĂ€rkte bleiben offen. In der Markthalle gilt die EinschrĂ€nkung von einem Kunden pro zehn Quadratmetern. Speisen und GetrĂ€nke dĂŒrfen am Markt nur mitgenommen, aber vor Ort nicht konsumiert werden.
Die Deutschkurse nach dem Integrationsgesetz sowie fĂŒr erforderliche Berufs- und Weiterbildungen finden auch weiterhin statt. NĂ€here Informationen dazu gibt es bei der zustĂ€ndigen Dienststelle Schule, Sport und Zukunft unter Tel. 43 7242 235 4190 (Mag. Brigitte Greifeneder). Ob die am Donnerstag, 25. November beginnenden Aktionen zum Thema â16 Tage gegen Gewalt an Frauenâ stattfinden können, wird geprĂŒft. In den sozialpsychischen Beratungseinrichtungen der Stadt wird die Gruppenberatung eingestellt, telefonische Beratung sowie persönliche Krisen-EinzelgesprĂ€che bleiben möglich. Infos dazu gibt es bei der Dienststelle Sozialservice und Frauen unter Tel. +43 7242 295 85.
Regeln fĂŒr den Seniorenbereich
Im Bereich der Betreuung und Pflege von Ă€lteren Menschen gilt bis zu dessen Aufhebung weiterhin das vom Land Oberösterreich erlassene 14-tĂ€gige Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen. Davon betroffen sind auch die vier stĂ€dtischen HĂ€user der Seniorenbetreuung Leopold Spitzer (Hans-Sachs-StraĂe 22), NoitzmĂŒhle (FöhrenstraĂe 19), Vogelweide-Laahen (OberfeldstraĂe 52) und Neustadt (Flurgasse 40, das Tageszentrum bleibt weiter offen). Weiterhin möglich sind natĂŒrlich Sterbe-Begleitung fĂŒr Angehörige, Seelsorge und Begleitung in kritischen Lebensphasen. Nach einer etwaigen Aufhebung treten die neuen Bundesvorschriften in Kraft: Ein Besuch pro Woche und Bewohner. Momentan sind in der stĂ€dtischen Seniorenbetreuung elf Mitarbeiter und drei Bewohner positiv.
Die in der November-Ausgabe des Amtsblattes (Drucktermin: Mittwoch, 11. November) kommunizierte Ausgabe des Aktivpasses ab Montag, 23. November âin den dafĂŒr eigens geöffneten Generationentreffsâ kann aufgrund der neuen Bundesvorgaben nicht stattfinden. An einer Lösung fĂŒr eine Ausgabe nach Beendigung des Lockdowns wird gearbeitet, nĂ€here Informationen dazu folgen zeitgerecht. Die sieben stĂ€dtischen Generationentreffs selbst bleiben natĂŒrlich weiterhin geschlossen.
Zahlen und Fakten
Im Haus Magistrat sind derzeit insgesamt 44 Mitarbeiter in QuarantÀne, davon 27 Erkrankte. Eine Kontaktperson Kategorie I und ein Erkrankter laufen heute, Montag, 16. November aus. Beim Contact Tracing wurden 18 Personen als Aushilfe aufgenommen und 18 aus dem Stammpersonal zugeteilt, der gesamte Pool betrÀgt zwischen 45 und 50 Personen.
Zitat
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl und Gesundheitsreferentin VizebĂŒrgermeisterin Silvia Huber: âDer zweite Lockdown wird sowohl die Wirtschaft als auch die Bevölkerung schwer treffen, ist aber notwendig, da der Schutz der Gesundheit oberste PrioritĂ€t hat.â
Bildhinweis: Stadt Wels (bei Nennung Abdruck honorarfrei).