E-Scooter: Wels mahnt Disziplin ein
Zu den bisher rund 200 Miet-E-Rollern in Wels-Stadt der Unternehmen TIER (tĂŒrkis) und Lime (grĂŒn) kommen nun bis Ende Juli rund 80 des Anbieters MAX Mobility (schwarz/silbergrau) dazu. Eine gesetzliche Handhabe etwa fĂŒr ein Verbot der Fahrzeuge â ĂŒber die es öfter Beschwerden wegen verkehrsbehinderndem Abstellen oder zu hoher Geschwindigkeit gab â hat die Stadt nicht. Aus diesem Grund wurde 2021 der Verhaltenskodex fĂŒr Betreiber und Kunden ins Leben gerufen (Auszug):
Die Betreiber mĂŒssen nachweisen, dass ihre E-Scooter den gesetzlichen Normen entsprechen und die Roller auch selbst fach- und sachgerecht warten. Weiters empfehlen die Firmen den Nutzern unmissverstĂ€ndlich die Verwendung von Helmen und die Beachtung der Verkehrsregeln (vor allem zur Sicherheit von FuĂgĂ€ngern). Besonders wichtig ist die AufklĂ€rung ĂŒber das richtige Abstellen der Roller (keine SicherheitsgefĂ€hrdung, kein öffentliches Ărgernis, möglichst platzsparend). Fahrer, die sich wiederholt darĂŒber hinwegsetzen, können von der Nutzung ausgeschlossen werden.
An folgenden Orten im Stadtgebiet ist das Abstellen der E-Scooter verboten: In Radabstellanlagen, vor ZugĂ€ngen/Einfahrten, in Haltestellen, auf Rad- oder Gehwegen, auf Gehsteigen mit weniger als 2,5 m Breite und auf Bodenleitsystemen fĂŒr blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen. Bei vorschriftswidrigem Abstellen muss der Betreiber den betreffenden Roller drei Stunden nach Einlangen einer entsprechenden Meldung entfernen. Zur besseren Unterscheidbarkeit ist dabei jeder Verleihfirma eine Farbe (siehe oben) zugeordnet. Bei Gefahr in Verzug â oder nach Ablaufen der Drei-Stunden-Frist â kann die Stadt den E-Scooter jederzeit auf Kosten des Betreibers entfernen (lassen).
Als Parkverbotszonen mit gesperrter RĂŒckgabefunktion sind einstweilen die beiden groĂen öffentlichen GrĂŒnanlagen Burggarten und Pollheimerpark, die FuĂgĂ€ngerzonen BĂ€cker-, Schmidt- und Hafergasse sowie die Burggasse programmiert. Sollte es im Lauf der Zeit an anderen Orten Probleme mit der RĂŒckgabe der Elektroroller geben, so kann sich diese Liste noch erweitern.
Die Verleiher dĂŒrfen die Maximalgeschwindigkeit auf höchstens 25 Kilometer pro Stunde sowie in den FuĂgĂ€ngerzonen (Stadtplatz, BĂ€cker-, Burg-, Schmidt- und Hafergasse) höchstens 10 Kilometer pro Stunde programmieren. Dort gelten im Ăbrigen die gleichen Regeln wie fĂŒr FahrrĂ€der.
DarĂŒber hinaus entsteht gerade ein Konzept fĂŒr eigene E-Scooter-AbstellplĂ€tze an neuralgischen Punkten in der Innenstadt und in den Stadtteilzentren. Diese sollen die Anzahl der falsch abgestellten Roller weiter verringern helfen. Die PrĂ€sentation erfolgt unmittelbar nach der Fertigstellung.
Sicherheitsreferent VizebĂŒrgermeister Gerhard KroiĂ und MobilitĂ€tsstadtrat Stefan Ganzert: âGrundsĂ€tzlich sind E-Scooter ein umweltfreundliches und gerade fĂŒr den stĂ€dtischen Bereich geeignetes Fortbewegungsmittel. Ein gutes Auskommen mit den anderen Verkehrsteilnehmern ist aber nur dann möglich, wenn sich Anbieter und Benutzer an die StraĂenverkehrsordnung und den von der Stadt Wels eigens entwickelten Verhaltenskodex halten!â