Energiezuschuss: Antragstellung ab 1. MÀrz möglich
Anspruchsberechtigt sind Personen mit eigenem Haushalt, die seit zumindest 1. November 2023 einen stÀndig bewohnten Hauptwohnsitz in Wels haben. Dabei gelten ausgehend vom Monatseinkommen JÀnner 2024 folgende Netto-Einkommensgrenzen: Einzelpersonenhaushalt: 1.950 Euro, Mehrpersonenhaushalt: 2.800 Euro. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 120 Euro netto pro im gemeinsamen Haushalt lebendem Kind.
Die Auszahlung des Energiezuschusses erfolgt mit der postalischen Zusendung eines Gutscheines, der bei der eww Gruppe im Kundencenter eingelöst werden kann. Wichtig: SozialhilfeempfĂ€nger und Weihnachtszuschuss-EmpfĂ€nger mĂŒssen keinen Antrag stellen â sie erhalten den Energiezuschuss automatisch.
Nicht anspruchsberechtigt sind (wie in den jeweiligen Gesetzen definiert) Asylwerber, subsidiĂ€r Schutzberechtige, Vertriebene, Bewohner von zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden (z.B. Senioreneinrichtungen), in FrauenhĂ€usern, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, Ăbergangswohneinrichtungen o.Ă€. lebende Personen sowie Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten.
Ăbrigens: Nach der fĂŒr Anfang MĂ€rz vorgesehenen Eröffnung des neuen ParteienverkehrsbĂŒros der Dienststelle Sozialservice und Frauen an der Adresse Stadtplatz 4 werden dort auch die weiteren ZuschĂŒsse â wie beispielsweise die Schulstartplus-Aktion und der Heizkostenzuschuss â abgewickelt.
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl und Sozialreferentin VizebĂŒrgermeisterin Christa Raggl-MĂŒhlberger: âDie Energiekosten sind nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau und fĂŒr viele Welserinnen und Welser eine echte finanzielle Belastung. Mit dem Energiezuschuss unterstĂŒtzen wir jene, die besonders betroffen sind. Denn fĂŒr uns gilt auch weiterhin: Wir lassen niemanden in Stich.â