GesamtĂŒberprĂŒfung der Betriebskosten gefordert
Die Inflation im vergangenen Jahr sowie die daraus resultierend steigenden Betriebskosten â nicht nur im Heizungsbereich, sondern auch bei Wasser, MĂŒll und den Hausbesorgerkosten â haben die Mieter vor groĂe finanzielle Schwierigkeiten gestellt. Besonders dramatisch wurde das bei den Jahresabrechnungen sichtbar, wo viele Mieter mit hohen Nachzahlungen konfrontiert waren. Diese Betriebskostennachzahlungen waren fĂŒr viele Betroffene nicht nachvollziehbar und kamen zum Teil auch völlig ĂŒberraschend. Auch der Mietombudsmann Egon Schatzmann war in der Folge hĂ€ufig mit Anfragen zu Betriebskostenabrechnungen konfrontiert.
Wie sich bei einer Nachkontrolle herausgestellt hat, wurden tatsĂ€chlich durch einen Fehler des beauftragten Abrechnungsunternehmens die WassergebĂŒhren unrichtig verrechnet. Diese unrichtige Verrechnung hatte ĂŒberhöhte Nachzahlungen zur Folge. Die Ursache fĂŒr diesen Fehler ist derzeit noch unklar, es wurde aber ein GesprĂ€ch mit der betroffenen Wohnungsgenossenschaft gesucht, um eine GesamtĂŒberprĂŒfung der Wasser- und Heizkostenabrechnung zu erreichen.
Die betroffene Wohnungsgenossenschaft hat sich unverzĂŒglich bereit erklĂ€rt, mit dem Abrechnungsunternehmen das GesprĂ€ch zu suchen und möglichst rasch Klarheit in die Abrechnung der Betriebskosten aller betreuten Mieter zu bringen.
Wohnungsreferent fordert volle AufklĂ€rung und Entlastung fĂŒr Betroffene
Der zustĂ€ndige Wohnungsreferent, Stadtrat Ralph SchĂ€fer MSc, hat umgehend reagiert: âEs ist inakzeptabel, dass die Welser BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, die ohnehin schon unter den steigenden Energiekosten leiden, zusĂ€tzlich durch falsche Abrechnungen belastet werdenâ, so SchĂ€fer. Gemeinsam mit Mietombudsmann Egon Schatzmann und der Welser HeimstĂ€tte wurde nun eine umfassende ĂberprĂŒfung aller Heizkostenabrechnungen von HeimstĂ€tten-Wohnungen eingeleitet. Sollten weitere Abrechnungsfehler entdeckt werden, so erfolgt umgehend eine Korrektur der Abrechnung und die Erstattung von zu Unrecht eingehobenen Nachzahlungen. âFĂŒr die Mieter besteht derzeit kein Handlungsbedarfâ, beruhigt Schatzmann.
Die BetriebskostenĂŒberprĂŒfungen erfolgen ohne Antrag, die Mieter werden bei fehlerhaften Abrechnungen automatisch verstĂ€ndigt.