Heizkostenzuschuss: AntrÀge ab Dienstag, 1. Februar möglich
Der Heizkostenzuschuss kann nur fĂŒr Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Wels â und somit nicht fĂŒr weitere Wohnsitze â ausgezahlt werden. Die betreffende Wohnung muss sich in Wels-Stadt befinden und stĂ€ndig bewohnt sein. Ein Rechtsanspruch auf den Heizkostenzuschuss besteht nicht.
Die Einkommensobergrenzen betragen fĂŒr Alleinstehende 950 Euro beziehungsweise fĂŒr Ehepaare und Lebensgemeinschaften 1.500 Euro. Diese Grenzen erhöhen sich pro Kind (unterhaltsberechtigte im Haushalt lebende Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe) um jeweils 380 Euro, fĂŒr die erste weitere erwachsene Person im Haushalt um 520 Euro sowie fĂŒr jede weitere erwachsene Person um 350 Euro. Der Freibetrag fĂŒr die LehrlingsentschĂ€digung liegt bei 232,49 Euro. FĂŒr sĂ€mtliche AntrĂ€ge gelten die EinkommensverhĂ€ltnisse 2021.
Wer den Heizkostenzuschuss beantragen will, hat dafĂŒr von Dienstag, 1. Februar bis Montag, 9. Mai Zeit. Aufgrund der COVID-19-Situation ersucht die Stadt Wels, die AntrĂ€ge wenn möglich per E-Mail unter heizkostenzuschuss@wels.gv.at oder per Post (Stadt Wels, Dienststelle Sozialservice und Frauen, Stadtplatz 1, 4600 Wels) einzubringen. Zudem ist eine persönliche Antragstellung im oben angegebenen Zeitraum jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus (Stadtplatz 1, ErdgeschoĂ, Zi. 9) möglich.
Bitte unbedingt einen gĂŒltigen Lichtbildausweis und die erforderlichen Einkommensnachweise der letzten sechs Monate des Jahres 2021 (Pensionsbescheid 2021, Lohn- und Gehaltszettel, Gerichtsbeschluss/Vergleich ĂŒber Unterhaltsleistungen samt Zahlungsnachweis, Bezugsnachweis ĂŒber Leistungen des Arbeitsmarktservice oder der Ăsterreichischen Gesundheitskasse) im PDF-Format (per E-Mail) oder in Kopie (per Post) ĂŒbermitteln beziehungsweise bei der persönlichen Antragstellung mitbringen. Antragsformulare und nĂ€here Infos stehen zudem unter www.land-oberoesterreich.gv.at im Internet zur VerfĂŒgung.
Wichtig: Wegen der Datenschutz-Grundverordnung mĂŒssen alle im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen (mit eigenem Einkommen) eine dem Antragsformular beigefĂŒgte EinwilligungserklĂ€rung unterschreiben. Nur dann kann der Antrag bearbeitet werden. Und Pensionsbezieher mit Ausgleichszulage, die einen Weihnachtszuschuss erhalten haben, bekommen das Antragsformular automatisch per Post ĂŒbermittelt.