Hinweise und Rückblick
Noch bis einschließlich Freitag, 24. Februar sind im Kulturzentrum Herminenhof (Maria-Theresia-Straße 33) die 25 prämierten Bilder des Kinder- und Jugendfotowettbewerbs „Unser Tiergarten im Herbst“ zu sehen. Im Bild Bürgermeister Dr. Andreas Rabl, Tiergarten-Referent und Bewerbs-Initiator Stadtrat Thomas Rammerstorfer sowie Wissens-Stadtrat Dr. Martin Oberndorfer mit den drei Erstplatzierten: Diese sind – wie berichtet – Jonas Pesut (13 Jahre, Wels) mit seinem Pelikan-Foto, Lina Marie Friedl (sieben Jahre, Wels) mit ihrer Luchs-Impression sowie Arthur Krenmüller (14 Jahre, Linz) mit seinem Gruppenbild der Zackelschafe.
Geöffnet ist der Tiergarten (Stadtpark 1) wie immer kostenlos noch bis Mitte März täglich von 08:00 bis 16:45 Uhr (und dann wieder bis Mitte Oktober von 07:00 bis 19:45 Uhr). Nähere Infos unter wels.at/tiergarten im Internet. Anmerkung: Wegen der Bestimmungen zur Geflügelpest (Details dazu siehe unten) müssen die dort wohnenden Vogelarten vorerst in überdachten Volieren untergebracht werden. Damit werden Pelikane, Perlhühner, Störche, Kraniche und Co. vor dem Kontakt zu Wildvögeln (z.B. Enten) als potenzielle Krankheitsüberträger geschützt.
Wegen eines Falles von Aviärer Influenza (im Volksmund Geflügelpest oder Vogelgrippe) in Wels-Land gilt nun ein Teil von Wels-Stadt als Überwachungszone für einen etwaigen Ausbruch. Das hat die zuständige Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung mitgeteilt. In diesen Radius von zehn Kilometern vom Ausbruchsherd fallen die Katastralgemeinden Lichtenegg, Obereisenfeld, Pernau, Puchberg, Untereisenfeld und Wels.
Dort gibt es für alle Geflügelhaltungen (Hobby- und landwirtschaftliche Betriebe) nun strengere Auflagen: Die Stallhaltungspflicht für Hühner, Gänse, Truthühner, Enten etc. besteht nun auch für Betriebe mit weniger als 50 Geflügeltieren. Dazu kommen strenge Desinfektionsvorschriften, die Verpflichtung zur Dokumentation von Besuchen der Stallungen sowie zur Meldung einer etwaigen erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb. Weiters dürfen die Tiere und ihre Nebenprodukte nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde (Kontaktdaten siehe unten) in einen Betrieb verbracht oder daraus entfernt werden.
Im restlichen Stadtgebiet gilt weiterhin stark erhöhtes Risiko für einen etwaigen Ausbruch mit den damit verbundenen – und bereits bekanntgegebenen – Maßnahmen. Zusätzlich weist der Veterinärdienst der Stadt Wels nochmals darauf hin, dass die Haltung von Geflügel immer binnen einer Woche nach deren Aufnahme meldepflichtig und das Auffinden von toten Wasser- oder Greifvögeln unverzüglich zu melden ist! Dies ist per E-Mail unter vet@wels.gv.at sowie unter Tel. +43 7242 235 4630 oder 4631 möglich. Die detaillierten Bestimmungen sind unter www.wels.gv.at auf der Startseite (grauer Kasten „Wels topaktuell“) ersichtlich.
In den Wintermonaten prüft der Oberösterreichische Zivilschutzverband stichprobenartig, wie häufig die zu Schulbeginn an alle Schulanfänger (Vorschule und 1. Klasse Volksschule) kostenlos verteilten Warnwesten getragen werden. So auch in Wels in der Volksschule Puchberg (Prunnerstraße 4), wo alle Kinder mit Warnweste ebenfalls als Belohnung ein „Safety-Memo“ bekamen. Das vom Zivilschutz entwickelte Spiel funktioniert ähnlich wie die „Zwillingspaare“. Allerdings ist bei den 20 Kartenpaaren jeweils ein richtiges und ein falsches Verhalten in Alltags- beziehungsweise Gefahrensituationen abgebildet, das falsche ist dabei rot durchgestrichen. Im Bild v.r. Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß (Vorstandsmitglied Zivilschutzverband Bezirk Wels), Revierinspektorin Sarah Bauer-Oberhumer (Stadtpolizeikommando Wels) sowie Feuerwehrkommandant Ing. Franz Humer, MSc (Leiter Zivilschutzverband Bezirk Wels) mit drei belohnten Warnwesten-Trägern.
Bildhinweis: Rene Hauser (Preisverleihung Tiergarten) beziehungsweise Stadt Wels (übrige Fotos). Bei Nennung Abdruck honorarfrei.