Hinweise und RĂŒckblick
Noch bis einschlieĂlich Freitag, 24. Februar sind im Kulturzentrum Herminenhof (Maria-Theresia-StraĂe 33) die 25 prĂ€mierten Bilder des Kinder- und Jugendfotowettbewerbs âUnser Tiergarten im Herbstâ zu sehen. Im Bild BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl, Tiergarten-Referent und Bewerbs-Initiator Stadtrat Thomas Rammerstorfer sowie Wissens-Stadtrat Dr. Martin Oberndorfer mit den drei Erstplatzierten: Diese sind â wie berichtet â Jonas Pesut (13 Jahre, Wels) mit seinem Pelikan-Foto, Lina Marie Friedl (sieben Jahre, Wels) mit ihrer Luchs-Impression sowie Arthur KrenmĂŒller (14 Jahre, Linz) mit seinem Gruppenbild der Zackelschafe.
Geöffnet ist der Tiergarten (Stadtpark 1) wie immer kostenlos noch bis Mitte MĂ€rz tĂ€glich von 08:00 bis 16:45 Uhr (und dann wieder bis Mitte Oktober von 07:00 bis 19:45 Uhr). NĂ€here Infos unter wels.at/tiergarten im Internet. Anmerkung: Wegen der Bestimmungen zur GeflĂŒgelpest (Details dazu siehe unten) mĂŒssen die dort wohnenden Vogelarten vorerst in ĂŒberdachten Volieren untergebracht werden. Damit werden Pelikane, PerlhĂŒhner, Störche, Kraniche und Co. vor dem Kontakt zu Wildvögeln (z.B. Enten) als potenzielle KrankheitsĂŒbertrĂ€ger geschĂŒtzt.
Wegen eines Falles von AviĂ€rer Influenza (im Volksmund GeflĂŒgelpest oder Vogelgrippe) in Wels-Land gilt nun ein Teil von Wels-Stadt als Ăberwachungszone fĂŒr einen etwaigen Ausbruch. Das hat die zustĂ€ndige Abteilung ErnĂ€hrungssicherheit und VeterinĂ€rwesen beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung mitgeteilt. In diesen Radius von zehn Kilometern vom Ausbruchsherd fallen die Katastralgemeinden Lichtenegg, Obereisenfeld, Pernau, Puchberg, Untereisenfeld und Wels.
Dort gibt es fĂŒr alle GeflĂŒgelhaltungen (Hobby- und landwirtschaftliche Betriebe) nun strengere Auflagen: Die Stallhaltungspflicht fĂŒr HĂŒhner, GĂ€nse, TruthĂŒhner, Enten etc. besteht nun auch fĂŒr Betriebe mit weniger als 50 GeflĂŒgeltieren. Dazu kommen strenge Desinfektionsvorschriften, die Verpflichtung zur Dokumentation von Besuchen der Stallungen sowie zur Meldung einer etwaigen erhöhten Sterblichkeit von GeflĂŒgel im Betrieb. Weiters dĂŒrfen die Tiere und ihre Nebenprodukte nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde (Kontaktdaten siehe unten) in einen Betrieb verbracht oder daraus entfernt werden.
Im restlichen Stadtgebiet gilt weiterhin stark erhöhtes Risiko fĂŒr einen etwaigen Ausbruch mit den damit verbundenen â und bereits bekanntgegebenen â MaĂnahmen. ZusĂ€tzlich weist der VeterinĂ€rdienst der Stadt Wels nochmals darauf hin, dass die Haltung von GeflĂŒgel immer binnen einer Woche nach deren Aufnahme meldepflichtig und das Auffinden von toten Wasser- oder Greifvögeln unverzĂŒglich zu melden ist! Dies ist per E-Mail unter vet@wels.gv.at sowie unter Tel. +43 7242 235 4630 oder 4631 möglich. Die detaillierten Bestimmungen sind unter www.wels.gv.at auf der Startseite (grauer Kasten âWels topaktuellâ) ersichtlich.
In den Wintermonaten prĂŒft der Oberösterreichische Zivilschutzverband stichprobenartig, wie hĂ€ufig die zu Schulbeginn an alle SchulanfĂ€nger (Vorschule und 1. Klasse Volksschule) kostenlos verteilten Warnwesten getragen werden. So auch in Wels in der Volksschule Puchberg (PrunnerstraĂe 4), wo alle Kinder mit Warnweste ebenfalls als Belohnung ein âSafety-Memoâ bekamen. Das vom Zivilschutz entwickelte Spiel funktioniert Ă€hnlich wie die âZwillingspaareâ. Allerdings ist bei den 20 Kartenpaaren jeweils ein richtiges und ein falsches Verhalten in Alltags- beziehungsweise Gefahrensituationen abgebildet, das falsche ist dabei rot durchgestrichen. Im Bild v.r. Sicherheitsreferent VizebĂŒrgermeister Gerhard KroiĂ (Vorstandsmitglied Zivilschutzverband Bezirk Wels), Revierinspektorin Sarah Bauer-Oberhumer (Stadtpolizeikommando Wels) sowie Feuerwehrkommandant Ing. Franz Humer, MSc (Leiter Zivilschutzverband Bezirk Wels) mit drei belohnten Warnwesten-TrĂ€gern.
Bildhinweis: Rene Hauser (Preisverleihung Tiergarten) beziehungsweise Stadt Wels (ĂŒbrige Fotos). Bei Nennung Abdruck honorarfrei.