Impfpflicht: Personal-Mehrkosten mit bis zu 14.800 Strafverfahren
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl ist gegen die EinfĂŒhrung einer Impfpflicht und fordert die Bundesregierung auf, diese zu ĂŒberdenken. Die vollziehenden Strafbehörden der Bezirksverwaltung in den StatutarstĂ€dten werden wohl mit einer nie da gewesenen Anzahl an Straferkenntnissen konfrontiert werden. Salzburg rechnet nach vorliegenden Informationen mit etwa 30.000 Strafverfahren pro Quartal, Wien mit rund 600.000.
âWĂŒrden sich von den derzeit ungeimpften Welsern bis zum 15. MĂ€rz noch 20 Prozent impfen lassen, hĂ€tte die Stadt Wels immer noch rund 13.200 Strafverfahren zu fĂŒhrenâ, sagt BĂŒrgermeister Dr. Rabl. âUm diese in den drei Monaten bis zum nĂ€chsten Impfstichtag abzuwickeln, brauchen wir mindestens rund 21 Mitarbeiter mehr, das sind reine Personal-Mehrkosten von ĂŒber 1 Mio. Euro pro Jahr.â
Noch gar nicht berĂŒcksichtigt sind die zusĂ€tzlich anfallenden Sachkosten, wie technische Ausstattung und BĂŒromittel. Alleine fĂŒr die Zustellung der RSb-Briefe entstehen im ersten Quartal Kosten in Höhe von rund 50.000 Euro. Auch die Eintreibung rechtskrĂ€ftiger Strafen wird zu einem massiven Aufwand fĂŒr die Vollstreckungsbehörden fĂŒhren, wenn diese nicht fristgerecht bezahlt werden. âEs ist zu befĂŒrchten, dass die Behörde auf einem betrĂ€chtlichen Teil der Exekutionskosten sitzen bleiben wirdâ, sagt BĂŒrgermeister Rabl.
Um die enormen Personal- und Sachkosten als Kommune zu stemmen, mĂŒssen die Kosten vom Bund ĂŒbernommen werden, so Dr. Rabl weiter. Laut dem Ăsterreichischen StĂ€dtebund ist eine vollstĂ€ndige AbschĂ€tzung der finanziellen Auswirkungen auf die kommunale Ebene, insbesondere auf die StatutarstĂ€dte, dringend erforderlich.
FĂŒr die DurchfĂŒhrung der zusĂ€tzlichen Verwaltungsstrafverfahren steht aktuell kein Personal zur VerfĂŒgung. Der Welser BĂŒrgermeister weist darauf hin, dass auch der Aufbau der erforderlichen personellen KapazitĂ€ten in dieser kurzen Zeit nur mit gröĂter Anstrengung möglich sein wird. âDer Entwurf der Impfpflicht in der derzeitigen Fassung ist meines Erachtens so nicht umsetzbar, weshalb der reibungslose Ablauf des Gesetzes ab 1. Februar nicht gewĂ€hrleistet ist,â sagt Dr. Rabl.
Aktuell sind in Wels 438 Personen positiv auf das Corona-Virus getestet. Derzeit liegen mit einer Corona-Erkrankung ein Welser auf der Intensivstation und kein Welser auf der Normalstation.