Informationsabend: GeruchsbelÀstigung im Industriegebiet
Als Ansprechpartner waren BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl, die StadtrĂ€te Dr. Martin Oberndorfer (Gewerbereferent) und Thomas Rammerstorfer (Umwelt- und Klimaschutzreferent), LandessachverstĂ€ndiger Dipl.-Ing. GĂŒnther Aigner und fĂŒr die Bezirksverwaltungsbehörde der zustĂ€ndige stĂ€dtische Abteilungsleiter Mag. Georg Parzmayr vor Ort. In erster Linie wurden an diesem Abend die rechtlichen Möglichkeiten erklĂ€rt und darauf hingewiesen, dass Geruch im Vergleich zu LĂ€rm viel schwerer messbar ist.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die bei der Veranstaltung ausgegebenen Geruchsprotokolle so detailliert und regelmĂ€Ăig wie möglich auszufĂŒllen, um auch hier messbare und nachweisbare Fakten zu erhalten. Gefragt wird nach Datum, Zeit, Dauer, Art und IntensitĂ€t der GeruchsbelĂ€stigung.
Die Protokolle sollen ĂŒber einen Zeitraum von drei Monaten erstellt werden. Laut LandessachverstĂ€ndigem braucht es fĂŒr eine objektive Bewertung fundierte Ergebnisse, um tĂ€tig werden zu können. Bereits bisher waren die BĂŒrger aufgerufen, Geruchsprotokolle zu verfassen.
Bereits eingelangte Formulare werden â gemeinsam mit jenen von der Stadt Wels â zur Auswertung herangezogen. Online sind die Protokolle unter wels.at/formulare in der Rubrik âB â Bauen und Wohnenâ zu finden.
Die meisten Fragen der Anrainer konnten an diesem Abend direkt geklÀrt werden. Nun geht es darum, viele Protokolle zu erhalten, um die nÀchsten Schritte einzuleiten.
Zitate
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl: âDie GeruchsbelĂ€stigung im Industriegebiet und der Pernau belastet viele Anrainer. Wir arbeiten deshalb mit allen gemeinsam daran, der Ursache des Gestankes auf den Grund zu gehen, und hoffen, diesen auch in naher Zukunft beheben zu können.â
Stadtrat Thomas Rammerstorfer: âEs freut mich sehr, dass so viele Anrainer der Einladung gefolgt sind. Der erste Schritt, um die Lage zu verbessern, ist gesetzt.ââ
Stadtrat Dr. Martin Oberndorfer: âDie GeruchsbelĂ€stigung in Teilen der Pernau ist fĂŒr die dort lebenden Menschen sicherlich unzumutbar. Die Gewerbebehörde kann in engen rechtlichen Grenzen den Verursacher-Betrieben zusĂ€tzliche Auflagen, wie etwa die Installation einer Abluftanlage, vorschreiben. FĂŒr die Vorschreibung behördlicher Auflagen braucht es aber fundierte und rechtlich haltbare Beweisergebnisse. Daher ersuchen wir die betroffenen BĂŒrger um UnterstĂŒtzung. Durch gewissenhaftes AusfĂŒllen der Geruchsprotokolle kann jeder Einzelne einen wertvollen Beitrag leisten. Parallel zu den laufenden behördlichen Verfahren werden wir den Kontakt zu den betroffenen Betrieben verstĂ€rken und diese auffordern, von sich aus MaĂnahmen zur Linderung der Problematik zu setzen.â
Bildhinweise: Stadt Wels (bei Nennung Abdruck honorarfrei).