Keine GeflĂŒgelpest-Ăberwachungszone mehr in Wels
Meldepflicht gilt immer!
FĂŒr die Dauer dieser Einstufung gilt jedenfalls die Stallhaltungspflicht: HĂŒhner, GĂ€nse, TruthĂŒhner, Enten etc. mĂŒssen âin Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sindâ bleiben. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 50 GeflĂŒgeltieren, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfĂŒllen. Ziel dieser MaĂnahmen ist die Vermeidung des Kontaktes von GeflĂŒgel mit Wildvögeln als potenzielle KrankheitsĂŒbertrĂ€ger.
ZusĂ€tzlich weist der VeterinĂ€rdienst der Stadt Wels nochmals darauf hin, dass die Haltung von GeflĂŒgel immer binnen einer Woche nach deren Aufnahme meldepflichtig und das Auffinden von toten Wasser- oder Greifvögeln unverzĂŒglich zu melden ist! Dies ist per E-Mail unter vet@wels.gv.at sowie unter Tel. +43 7242 235 4630 oder 4631 möglich. Die detaillierten Bestimmungen sind unter www.wels.gv.at auf der Startseite (grauer Kasten âWels topaktuellâ) ersichtlich.
Tiergarten auf Personalsuche
FĂŒr den Tiergarten (Stadtpark 1) bedeutet das, dass die die dort wohnenden Vogelarten (Pelikane, PerlhĂŒhner, Störche, Kraniche etc.) weiterhin in ĂŒberdachten Volieren bleiben mĂŒssen. Diesen Punkt kann das Tiergarten-Team erst abhaken, wenn Wels-Stadt kein Risikogebiet mehr ist.
Ebenfalls noch offen ist die Neuvergabe der selbststĂ€ndigen Organisation, Bewerbung und DurchfĂŒhrung der Veranstaltungen des zoopĂ€dagogischen Jahresprogramms. Der Schwerpunkt dieser TĂ€tigkeit liegt bei FĂŒhrungen fĂŒr Kinder(garten-)gruppen, Schulklassen und Hortgruppen, Kindergeburtstagen sowie Veranstaltungen des Jahresprogramms.
Voraussetzungen sind unter anderem eine Ausbildung im Bereich NaturpĂ€dagogik/Biologie/Zoologie/Tierpflege sowie Interesse an Zootieren, ihrer Lebensweise und ihrer BedĂŒrfnisse. NĂ€here Informationen zur Ausschreibung sind im Internet auf wels.at/tiergarten unter dem Punkt âAktuellesâ ersichtlich, Interessierte können sich unter tiergarten@wels.at per E-Mail bewerben.