Kommunalsteuer wird seit Krisenbeginn gestundet
Eine Stundung der Kommunalsteuer kann bewilligt werden, wenn die sofortige Entrichtung der Abgabe fĂŒr den Abgabepflichtigen mit erheblichen HĂ€rten verbunden wĂ€re und die Einbringlichkeit der Abgabe durch den Aufschub nicht gefĂ€hrdet wird.
Eine RĂŒckzahlung der Kommunalsteuer kommt fĂŒr die Stadt nicht in Frage. Eine RĂŒckzahlung kĂ€me einer Förderung gleich, und damit wĂŒrden sich im Gegenzug die Bundesförderungen fĂŒr die betroffenen Unternehmen wiederum reduzieren. Zudem wĂŒrde eine RĂŒckzahlung der Kommunalsteuer fĂŒr einen Monat ein Minus von 4,5 Mio. Euro fĂŒr die Stadt und ihre BĂŒrger bedeuten und ist damit unfinanzierbar.
Finanzreferent BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl: âGeld regnet es leider nicht vom Himmel. Wir helfen und unterstĂŒtzen, wo wir können. Eine RĂŒckzahlung der Kommunalsteuer ist allerdings fĂŒr die Stadt nicht zu stemmen.â
Wirtschaftsstadtrat Peter Lehner: âDie Kommunalsteuerstundung aufgrund der Coronakrise ist in Wels gelebte Praxis. Das MaĂnahmenbĂŒndel zur UnterstĂŒtzung der Welser Betriebe wurde breit aufgestellt, um lokal und rasch dort zu helfen, wo wir durch unsere Wirtschaftsfreundlichkeit schneller in der Umsetzung sind, als andere bei der Ausformulierung von Richtlinien oder politischen Forderungen.â