Mietpreisbremse fĂŒr stĂ€dtische Wohnungen
Aus diesem Grund beschloss der Welser Stadtsenat in seiner Sitzung am Dienstag, 12. September einstimmig eine Mietpreisbremse fĂŒr Wohnungen, die im Besitz der Stadt stehen.
Konkret wird der Mietzins bei stĂ€dtischen Wohnungen, die der Kategoriemiete unterliegen, statt um 5,7 nur um 2,85 Prozent erhöht. Bei Wohnungen mit angehobenem Hauptmietzins wird die gesetzliche Steigerung von 5,3 Prozent ebenfalls auf 2,65 Prozent reduziert. Die Mietpreisbremse ist ab Sonntag, 1. Oktober 2023 bis zur nĂ€chsten Index-Erhöhung gĂŒltig. Zum Zeitpunkt der kĂŒnftigen Erhöhung werden die bis dahin gestundeten BetrĂ€ge nachverrechnet.
Stadtrat Ralph SchĂ€fer, MSc. (Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung): âDie Kosten fĂŒr Wohnen nehmen bereits jetzt einen groĂen Anteil der monatlichen finanziellen Belastung der Menschen ein. Durch die hohe Inflation steigen zusĂ€tzlich die Ausgaben in vielen Bereichen dramatisch an. Als Stadt haben wir eine soziale Verantwortung und so helfen wir dort, wo es am wichtigsten ist.â