Mund-Nasen-Schutz auch am Wochenmarkt sinnvoll
Die Schutzmasken-Pflicht betrifft alle SupermĂ€rkte, Drogerien und DrogeriemĂ€rkte ab einer VerkaufsflĂ€che von 400 Quadratmetern. ZusĂ€tzlich sollen die MĂ€rkte eine Kundenanzahl festlegen, die sich gleichzeitig im Supermarkt aufhalten darf, um den vorgeschriebenen Ein-Meter-Sicherheitsabstand zu gewĂ€hrleisten. Die Verteilung der Schutzmasken erfolgt kostenlos vor den Drogerie- und SupermĂ€rkten. Der Erlass fĂŒr die Maskenpflicht gilt ab Montag, 6. April.
Auch wenn der Erlass die WochenmĂ€rkte in Ăsterreich nicht explizit erfasst, hat sich die Stadt Wels dazu entschlossen, die Schutzmaskenpflicht auch fĂŒr die Welser WochenmĂ€rkte zu empfehlen. Wichtig ist: Eine Maske ersetzt nicht die Ein-Meter-Abstandsregel. Sie sollen vor allem die Weiterverbreitung des Virus durch die Luft eindĂ€mmen und damit eine Ausbreitung verringern.
Als Mund-Nasen-Schutz gelten auch Schals, TĂŒcher oder selbstgenĂ€hte Masken.
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl: âNĂŒtzen Sie die Masken und schĂŒtzen Sie damit Leben. Jeder, der eine Maske trĂ€gt, verringert das Risiko, andere Menschen mit Corona zu infizieren.â
Stadtrat Peter Lehner: âDer Welser Wochenmarkt soll durch besondere VorsichtsmaĂnahmen weiterhin die regionale Versorgung sicherstellen.â
Bildhinweis: Stadt Wels (bei Nennung Abdruck honorarfrei).