Stadt Wels unterstützt Eltern zum Schulbeginn
Anspruchsberechtigt sind alle Schüler, die in Wels ihren Wohnsitz haben und die 1. Schulstufe der Volksschule besuchen. Vorschüler können ebenfalls die Unterstützung beanspruchen, damit entfällt aber die Beihilfe bei Eintritt in die Volksschule.
Die entsprechenden Formulare erhalten die Kinder am Schulanfang in den Schulen. Darüber hinaus liegen sie in der Dienststelle Bürgeranliegen im Bürgercenter (Rathaus, Stadtplatz 1, Erdgeschoss, Zi. 7) auf und stehen unter www.wels.gv.at > Formulare > Bildung zum Ausfüllen bereit.
Die ausgefüllten Anträge können bis Dienstag, 1. April 2025 mit der Schulbestätigung in der Schule oder in der Dienststelle Kinder- und Jugendhilfe (Traungasse 6, Zimmer 132) abgegeben werden. Dort gibt es unter Tel. +43 7242 235 7950 auch nähere Informationen zu dieser städtischen Unterstützung.
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl und Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: „Die zum Schulstart anfallenden Kosten sind vor allem für einkommensschwache Familien eine Herausforderung. Deshalb ist es uns ein großes Anliegen, diese Familien finanziell zu unterstützen.“