Themen-Vielfalt im Welser MĂ€rz-Gemeinderat
Einstimmig wurde die Unterzeichnung einer Deklaration des Netzwerks Gesunde StĂ€dte Ăsterreich beschlossen, bei dem die Stadt Wels seit 1992 dabei ist. In dieser âAkkreditierung als Mitglied im europĂ€ischen Netzwerk der Gesunde-StĂ€dte-Netzwerke der WHO, Phase VII (2019-2025)â verpflichten sich die 21 MitgliedsstĂ€dte, ihre Politik und Verwaltung möglichst gesundheitsfördernd auszurichten, um die LebensqualitĂ€t der Bewohner zu steigern, Ressourcen bestmöglich zu nutzen und ein gutes Leben in der Stadt fĂŒr alle zu ermöglichen. Weiters sind die Mitglieder zur aktiven Teilnahme am Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den âGesunden StĂ€dtenâ sowie zur Teilnahme an Gemeinschaftsaktionen und -programmen aufgefordert.
Die fast 12 Mio. schwere Investition in das Welldorado (Hallenbad, Sauna und Freibad) beinhaltet auch die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem dann erneuerten Dach. Die LeistungsgröĂe wird 94 Kilowatt Peak betragen, der nötige Beschluss zur Auftragsvergabe fiel einstimmig. Im Zuge der stĂ€dtischen Photovoltaik-Offensive erhalten weiters â wie berichtet â das Sportzentrum Wimpassing, die Mittelschule 8 Lichtenegg, die Volksschule 5 Mauth, der Kindergarten und Hort Wimpassing, die HĂ€user der Seniorenbetreuung Neustadt und NoitzmĂŒhle sowie die Garagen im Zentralen BetriebsgebĂ€ude im Jahr 2023 jeweils eine Photovoltaik-Anlage auf das Dach. Die LeistungsgröĂe aller acht neuen PV-Anlagen betrĂ€gt insgesamt 809,5 Kilowatt Peak. Zum Vergleich: Bei den mehr als 40 bestehenden PV-Anlagen auf stĂ€dtischen GebĂ€uden liegt dieser Gesamtwert bei 352,4 Kilowatt Peak: Das entspricht dem jĂ€hrlichen Strombedarf von rund 82 EinfamilienhĂ€usern.
In der Vergangenheit kam es im westlichen Teil des Welser Stadtgebietes durch das Campieren auĂerhalb von CampingplĂ€tzen öfter zu Verschmutzungen, illegalen Abfallentsorgungen etc. Um solche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden, beschloss der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit eine neue Verordnung nach dem Oö. Tourismusgesetz 2018. Demnach ist nun das Campieren auĂerhalb von CampingplĂ€tzen in folgendem Bereich verboten: Von der Westbahn im Norden bis zur Traun im SĂŒden entlang der Linie BahnhofstraĂe â RoseggerstraĂe â AdlerstraĂe (in gedachter VerlĂ€ngerung bis zur Traun) sowie von der Westbahn im SĂŒden bis zur Stadtgrenze im Norden entlang der Trasse der Passauer Bahn. Anmerkung: Nach Erlassung dieser Verordnung ist das Campieren auĂerhalb von CampingplĂ€tzen im genannten Bereich dann schon zulĂ€ssig,·wenn die ĂŒber diese GrundflĂ€che VerfĂŒgungsberechtigten â also etwa die Messe Wels â das Campieren ohne die Absicht auf Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils dulden.