Vorschau und Rückblick vor Weihnachten
Die Altstoffsammelzentren (ASZ) in der Stadt Wels (und auch im Bezirk Wels-Land) sind an folgenden Tagen geschlossen: Sonntag, 24. bis Dienstag, 26. Dezember (Heiliger Abend, Christtag und Stefanitag), Sonntag, 31. Dezember (Silvester) und Samstag, 6. Jänner (Heilige Drei Könige). An den übrigen Tagen ist wie üblich im ASZ Wels-Nord (Florianiweg 9) Montag bis Freitag von 08:30 bis 19:00 Uhr und Samstag 08:30 bis 13:00 Uhr sowie im provisorischen ASZ Mitterhoferstraße (Mitterhoferstraße 100) Montag bis Freitag von 08:30 bis 16:00 Uhr und Samstag 08:30 bis 12:00 Uhr offen. Nähere Infos unter www.umweltprofis.at/wels/home.html im Internet.
Christbäume können zu folgenden Sammelzentren und Sammelplätzen gebracht werden: ASZ Wels-Nord und Mitterhoferstraße (beide siehe oben), Linzerstraße 126 (beim Generationentreff), Vogelweiderplatz (Grünanlage), Kopernikusstraße, Rennbahnstraße (Streusplitthütte beim Messeeingang Kienzlstraße), Grüne Zeile (Ecke Màcsadyweg), Haidlweg/Bachmannstraße (Kinderspielplatz), Millöckerstraße, Waidhausen (Kleingartenanlage), Westbahnstraße, Neinergutstraße (Kleingartenanlage) und Ferdinand-Vielguth-Straße. Bei größeren Wohnanlagen gibt die Hausverwaltung einen Platz bekannt. Wichtig: Bitte die Christbäume von Schmuck und Lametta vollständig befreien. Keine ganzen Christbäume in die Biotonne stellen!
Wie unter anderem bereits im Dezember-Amtsblatt berichtet, gibt es auch heuer keinen Verkauf von Silvesterkrachern und -raketen auf öffentlichem Gut in Wels. Darüber hinaus weist Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß auf die Einhaltung folgender Vorschriften hin: Feuerwerkskörper der Kategorie F1 – von denen eine geringe Gefahr ausgeht und welche nur wenig Lärm erzeugen – können ab dem zwölften Lebensjahr erworben werden. Der Erwerb und Besitz von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist ab dem 16. Lebensjahr erlaubt. Aber Vorsicht: Deren Verwendung ist im Ortsgebiet grundsätzlich verboten! Insbesondere gilt dieses Verbot im Bereich von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen, Tierheimen und Tiergärten. Es ist natürlich auch verboten, Feuerwerkskörper im Nahbereich von leicht entzündlichen Quellen und Tankstellen abzuschießen.
Bei unsachgemäßer Nutzung und illegalem Besitz von Feuerwerkskörpern werden diese von der Polizei abgenommen und von der Behörde für verfallen erklärt. Zudem kommt es zur Anzeigeerstattung, wobei Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Wochen verhängt werden können. Ebenso rät die Polizei dringend davon ab, Feuerwerkskörper in anderen Ländern zu erwerben. Diese durchlaufen meist keine Qualitätskontrollen und sind deshalb auch nicht mit dem – in Österreich erforderlichen – CE-Zeichen gekennzeichnet. Von derartigen Feuerwerkskörpern geht oft eine große Verletzungsgefahr aus. Umwelt- und Klimaschutzstadtrat Thomas Rammerstorfer appelliert darüber hinaus, die Belastung für die Umwelt durch Lärm, Feinstaub und Abfall zu Silvester gemeinsam zu reduzieren und generell aufs Feuerwerk zu verzichten.
Rund 330 Kinder der städtischen Horte Neustadt (Mozartstraße 17), Wimpassing (Wimpassinger Straße 33) und Vogelweide (Eiselsbergstraße 23a) durften eine vorweihnachtliche Spezialvorstellung des in Wels gastierenden Circus Aramannt erleben. Die siebenköpfige Zirkusfamilie Spindler bot damit den Kindern bereits vor dem Heiligen Abend eine Bescherung der besonderen Art mit ihrer magischen Zirkuswelt samt Artisten- und Pferdeshows. Auch Bildungsreferent Vizebürgermeister Mag. Klaus Schinninger zeigte sich begeistert.
Bildhinweise: Stadt Wels (bei Nennung Abdruck honorarfrei).