Wels erlĂ€sst ElternbeitrĂ€ge fĂŒr Lockdown Nummer vier
FĂŒr Kinder, die im Vorjahr von Montag, 22. November bis einschlieĂlich Freitag, 17. Dezember mindestens fĂŒnf zusammenhĂ€ngende Werktage lang nicht in ihrer Krabbelstube, ihrem Kindergarten oder Hort waren, ĂŒbernimmt die Stadt fĂŒr die Zeit dieser Abwesenheit den Elternbeitrag. Dadurch ergeben sich Mindereinnahmen von nicht ganz 17.000 Euro. Die Ăbernahme dieser freiwilligen Leistung auch fĂŒr Eltern, deren Kinder eine private Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung besuchen, wird derzeit geprĂŒft.
Abgerechnet wird dabei in ganzen Wochen, das Fernbleiben der Kinder kann sich dabei auch ĂŒber ein Wochenende erstrecken. Als fĂŒnf zusammenhĂ€ngende Werktage gelten daher nicht nur Montag bis einschlieĂlich Freitag, sondern etwa auch Dienstag bis Montag, Mittwoch bis Dienstag etc. Die BeitrĂ€ge wurden den betreffenden Eltern bereits im vergangenen November beziehungsweise Dezember vorgeschrieben. Mit der nĂ€chstmöglichen Vorschreibung sollen sie in Form einer Gutschrift abgerechnet werden.
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl: âDie Eltern hatten es in der Corona-Krise schwer genug, nicht nur finanziell, sondern auch emotional. Jeder zahlt nur, was er bekommt. Wir haben die Verpflichtung, zu helfen, wo es geht.â
Bildungsreferent VizebĂŒrgermeister Mag. Klaus Schinninger: âFĂŒr die Kinder und ihre Eltern â und auch fĂŒr das Personal in den Einrichtungen â hoffe ich, dass der Lockdown Ende 2021 der letzte in der COVID-19-Pandemie war. Durch die Schutzimpfung und regelmĂ€Ăiges Testen kann jeder dazu einen Beitrag leisten.â
Bildhinweis: Stadt Wels (bei Nennung Abdruck honorarfrei).