Wels fĂŒr Kennzeichenpflicht und Abstellzonen fĂŒr E-Scooter
Derzeit sind in der Stadt Wels drei E-Scooter-Verleihfirmen tĂ€tig. Alle drei Betreiber bekennen sich zum 2021 in Kraft getretenen Verhaltenskodex, der unter anderem eine maximale Anzahl von jeweils 100 Elektrorollern vorsieht. Zwar sind darin bereits jetzt Parkverbotszonen mit gesperrter RĂŒckgabefunktion (z.B. FuĂgĂ€ngerzonen und groĂe innerstĂ€dtische GrĂŒnanlagen) und ein Abstellverbot etwa vor ZugĂ€ngen/Einfahrten, in Haltestellen, auf Rad- oder Gehwegen oder auf Gehsteigen mit weniger als 2,5 Metern Breite enthalten. Trotz Verpflichtung der Verleihfirmen zum Entfernen vorschriftswidrig abgestellter E-Scooter innerhalb von drei Stunden nach Meldung hĂ€ufen sich die Beschwerden.
Die nun in Wien eingefĂŒhrte Kennzeichenpflicht wĂ€re auch fĂŒr Wels eine praktikable Möglichkeit, um VerstöĂe gegen den Verhaltenskodex besser nachvollziehen und ahnden zu können. Weiters ist als ErgĂ€nzung zum Verhaltenskodex ein neues Vertragswerk in Ausarbeitung, in dem verpflichtende AbstellflĂ€chen in der Innenstadt sowie an neuralgischen Punkten in den Stadtteilen vorgesehen sind. Ein âwildes Abstellenâ auĂerhalb dieser markierten FlĂ€chen bewirkt dann, dass die Fahrt nicht beendet werden kann und der ZĂ€hler fĂŒr die Kosten â die der Nutzer zu tragen hat â weiterlĂ€uft. Vor allem in der Innenstadt gestaltet sich die Suche nach solchen FlĂ€chen jedoch aufgrund von Interessenskonflikten eher schwierig: Bei manchen wĂŒrden ParkplĂ€tze wegfallen, manche dienen im Sommer als Schanigarten oder im Winter fĂŒr die Welser Weihnachtswelt etc.
MobilitĂ€tsstadtrat Stefan Ganzert: âIch verstehe die Sorgen all jener, die sich durch vorschriftswidrig abgestellte E-Scooter belĂ€stigt und eingeschrĂ€nkt fĂŒhlen. Sowohl mit einer Kennzeichenpflicht als auch mit verpflichtenden AbstellflĂ€chen könnte hier wirksam gegengesteuert werden. Letztere werden jedenfalls sofort umgesetzt, nachdem die genannten Interessenskonflikte ausgerĂ€umt sind.â