Wels muss Volksfest absagen
Die COVID-19-Lockerungsverordnung des zuständigen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sieht seit Samstag, 1. August folgende Obergrenzen für Veranstaltungen vor: Bei allen Veranstaltungen – sowohl im Freien als auch im geschlossenen Raum – ohne fix zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze maximal 200 Personen, im geschlossenen Raum mit fixen Sitzplätzen bis zu 500 (mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde bis zu 1.000) Personen sowie bei Freiluftveranstaltungen mit fixen Sitzplätzen bis zu 750 (mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde 1.250) Personen.
Zwar könnte die Bezirksverwaltungsbehörde – in diesem Fall der Magistrat Wels – nach derzeitigem Stand ab Dienstag, 1. September deutlich höhere Obergrenzen bewilligen: Und zwar im geschlossenen Raum mit fixen Sitzplätzen bis zu 5.000 sowie bei Freiluftveranstaltungen mit fixen Sitzplätzen bis zu 10.000 Personen. Doch auch diese Möglichkeit gibt der Messe Wels zu wenig Sicherheit, um das Volksfest mit der entsprechenden Vorlaufzeit planen zu können. Weiters ist aus heutiger Sicht natürlich noch nicht vorhersehbar, ob und wann eine etwaige zweite COVID-19-Welle der Durchführung des Volksfestes einen Strich durch die Rechnung machen könnte.
Die mit der Messe abgestimmte Entscheidung zur Absage gab Bürgermeister Dr. Andreas Rabl im städtischen Krisenstab am Montag, 3. August bekannt. Mit diesem Stand gibt es in der Stadt Wels acht positive COVID-19-Fälle, 51 Personen sind in Quarantäne und 133 gelten als genesen.
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl: „Die Abhaltung des Volksfestes ist derzeit leider gesetzlich nicht möglich. Es ist sehr schade, dass wir das Volksfest absagen müssen, aber die Vorgaben der Bundesregierung sind diesbezüglich klar. Der Schaden für die Stadt und die Messe ist riesengroß.“
Messedirektor Mag. Robert Schneider: „Das Welser Volksfest ist immer ein besonderes Ereignis für uns. Wir haben nichts unversucht gelassen, auch dieses Jahr ein sicheres Volksfest zu ermöglichen. Leider ist dies aufgrund aktueller rechtlicher Vorschriften nicht möglich. Insbesondere für unsere Schausteller tut es mir leid, da sie von der Absage wirtschaftlich besonders hart getroffen sind.“