Wels schnürt Unterstützungspaket
Um die Bürger der Stadt Wels zu unterstützen, beschloss die Stadt Wels im heurigen Jahr, die Schulbeginnunterstützung ohne die bisher bestehenden Einkommensobergrenzen auszubezahlen. Darüber hinaus wurde die bisherige Leistung von 78 Euro auf 100 Euro erhöht. Die Anträge für den gut dotierten Weihnachtskostenzuschuss der Stadt Wels können noch bis Mittwoch, 30. November abgegeben werden. Die Auszahlung erfolgt im Dezember.
Ebenfalls wurde im heurigen Jahr ein Energiekosten-Gutschein in Höhe von 150 Euro der eww-Gruppe für alle Welserinnen und Welser mit geringem Einkommen einmal pro Haushalt gewährt. Zusätzlich unterstützt das Land Oberösterreich Haushalte mit niedrigem Einkommen mit einem Energiekostenzuschuss von 200 Euro und einem erhöhten Heizkostenzuschuss von 200 Euro für 2022/2023.
Im Oktober 2022 stiegen die Verbraucherpreise in Österreich um elf Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat und um ein Prozent gegenüber dem Vormonat. Damit erreichte die Jahresteuerung unter anderem vor dem Hintergrund des rapiden Zuwachses der Energiepreise einen erneuten Höchststand.
Die aktuelle Teuerung trifft somit immer größere Teile der Bevölkerung. Oft reichen noch die bisher angesparten Reserven, um Budgetlöcher auszugleichen, aber schon jeder Zweite ist laut Studien im Alltag, z. B. beim Lebensmitteleinkauf, zu Einsparungen gezwungen.
Um die sozialen Folgen dieser Teuerung etwas abzufedern, wurde entschieden, ein „Welser Unterstützungspaket“ zu schnüren, um die Bevölkerung in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen. Die Gesamtdotierung dieses Paketes wird bei etwa 2,3 Mio. Euro liegen.
Durch die in diesem Paket enthaltenen Maßnahmen sollen die Welser und ihre Familien unter anderem durch einen einmaligen finanziellen Zuschuss unterstützt werden. Dieser soll bei Engpässen helfen, die im alltäglichen Leben auftreten. Die Mitarbeiter der Dienststelle Sozialservice und Frauen nehmen das Ansuchen im selben Zeitraum wie den Heizkostenzuschuss des Landes persönlich entgegen. Ebenfalls wird bereits an einem Formular für eine Online-Einreichung gearbeitet. Die Auszahlung soll in zwei Tranchen abgewickelt werden.
Einmalzahlungen
Die Stadt Wels möchte all jene, die durch die steigenden Lebenserhaltungskosten besonders betroffen sind, durch finanzielle Zuschüsse unterstützen. Jedem Antragsteller, welcher die unten angeführten Voraussetzungen erfüllt, wird eine Subvention in folgender Höhe als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt:
100 Euro für die antragstellende Person und jeweils 50 Euro für jede weitere Person in der Haushaltsgemeinschaft.
Anspruchsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, EU- oder EWR-Bürger, die seit zwei Jahren vor Antragstellung ihren Hauptwohnsitz ununterbrochen in der Stadt Wels hatten, sowie alle Drittstaatsangehörigen, die seit zehn Jahren vor Antragsstellung ihren Hauptwohnsitz ununterbrochen in der Stadt Wels hatten und die folgende Einkommensobergrenzen, bezogen auf den jeweiligen Haushalt, nicht überschreiten:
• Netto-Einkommensobergrenze bei einem Ein-Personen-Haushalt: 1.800 Euro
• Netto-Einkommensobergrenze bei einem Mehr-Personen-Haushalt: 2.600 Euro
• Pro Kind in der Haushaltsgemeinschaft erhöht sich die Einkommensobergrenze um jeweils 120 Euro
Sämtliche Bezüge gelten als Einkommen. Explizit ausgenommen von der Einkommensanrechnung sind die Wohnbeihilfe, die Familienbeihilfe und die Heimopferrente sowie COVID-19-bedingte Leistungen und sämtliche Teuerungsausgleiche des Bundes oder des Landes Oberösterreich.
Die Auszahlung der Unterstützung soll in Form von Wels Cards erfolgen, um die Wertschöpfung in der Stadt zu belassen. Die Wels Card ist bei etwa 240 Partnerbetrieben einlösbar, unter anderem auch im Lebensmittelhandel.
Ersatz der Elternbeiträge in der Kinderbetreuung
Die Elternbeiträge in der Kinderbetreuung werden auf die Dauer von zwei Monaten übernommen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, deren Kinder den Hauptwohnsitz in Wels haben und welche in Wels in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung nach den Bestimmungen des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Oö. KBBG) betreut werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Die Bemessungsgrundlage (Familieneinkommen nach den Bestimmungen der Oö. Elternbeitragsverordnung 2018 beziehungsweise der aktuell geltenden Tarifordnung des jeweiligen Rechtsträgers) darf 4.000 Euro je Monat nicht überschreiten.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem entrichteten Beitrag. Die Verrechnung der jeweiligen Kostenbeiträge erfolgt direkt über den Unterstützungsfonds. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Kostenübernahme der Elternbeiträge in den Ganztagsschulen
Die Kosten für die Elternbeiträge in den Ganztagsschulen werden für die Dauer von zwei Monaten übernommen. Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte, deren Kinder den Hauptwohnsitz in Wels haben und welche eine ganztägige Schulform in einer öffentlichen Pflichtschule der Stadt Wels in Anspruch nehmen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Anspruch auf Ermäßigung im Schuljahr 2022/2023 gemäß den Bestimmungen der „Ganztägigen Schulformen-Tarifordnung 2021“.
Die Verrechnung der jeweiligen Elternbeiträge erfolgt direkt über den Unterstützungsfonds. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Ersatz für die Kostenbeiträge bei der mobilen Betreuung und Pflege
Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit Hauptwohnsitz in Wels, welche mobile Betreuung und Pflege einer Anbieterorganisation, die für die Stadt Wels tätig ist, in Anspruch nehmen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem entrichteten Beitrag. Die Verrechnung der jeweiligen Kostenbeiträge erfolgt direkt über den Unterstützungsfonds. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Erhöhung der Zuschüsse „Essen auf Rädern“
Die Stadt Wels erhöht die Zuschüsse für Essen auf Rädern auf Dauer. Pensionistinnen und Pensionisten erhalten künftig je nach Staffelung ihres Einkommens statt 2,67 Euro pro Mahlzeit 4 Euro beziehungsweise statt 3,77 Euro pro Mahlzeit 5 Euro.
Unterstützungspaket für Vereine
Zusätzlich sollen auch Vereine unterstützt werden, die eigene Vereinsräumlichkeiten erhalten müssen und dadurch von erhöhten Energiekosten betroffen sind, sofern der Bund keine Unterstützungsleistungen vorsieht. Dafür werden die Mittel aus den nicht ausgeschöpften Corona-Vereinshilfen herangezogen. Die entsprechenden Vereine werden diesbezüglich von der Stadt Wels kontaktiert.
Zitate
Bürgermeister. Dr. Andreas Rabl: „Die Energiekrise stürzt viele Menschen unverschuldet in eine finanzielle Notlage. Als Bürgermeister von Wels sehe ich es als meine Aufgabe, den Menschen in dieser finanziell schwierigen Zeit Sicherheit zu geben und die enormen Kosten für besonders Betroffene abzufedern. Mit dem Unterstützungspaket in Millionenhöhe werden wir vielen Menschen in Wels helfen können. Die Menschen müssen sich auf unsere Hilfe verlassen können.“
Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: „Es war uns besonders wichtig, so viele Familien wie möglich zu erreichen. Die Hilfe soll dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt wird. Ich bin stolz, dass die Stadt in der finanziellen Lage ist, ein solches Paket zu schnüren und wir in herausfordernden Zeiten unsere Bürger unterstützen können.“
Stadtrat Dr. Martin Oberndorfer: „Wir unterstützen mit diesem Paket als Stadt gezielt Jungfamilien und ältere Menschen, weil gerade diese von der Teuerung am stärksten betroffen sind. Als wirtschaftlich erfolgreiche Stadt kann sich Wels diese Unterstützung auch leisten. Mit der Wels Card ist sichergestellt, dass die von der Stadt ausbezahlten Hilfen in der Region bleiben und zusätzlich zu den Betroffenen auch die Welser Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit stärken.“
Bildhinweis: Stadt Wels (bei Nennung Abdruck honorarfrei).