Wels startet Informationskampagne gegen K.O.-Tropfen
Obwohl es laut Informationen des Stadtpolizeikommandos in Wels â anders als in anderen österreichischen und internationalen StĂ€dten â derzeit nur Ă€uĂerst selten zu Anzeigen in diesem Bereich kommt, möchten die Verantwortlichen damit das Bewusstsein fĂŒr dieses Thema in der Bevölkerung schaffen. Dazu wurde ein Info-Folder ausgearbeitet, der gemeinsam mit einem wiederverwendbaren GetrĂ€nke-Deckel in den kommenden Wochen unter anderem in den Welser Nachtgastro-Lokalen und bei Veranstaltungen ausgeteilt wird. Mit den Deckeln kann verhindert werden, dass unbemerkt Substanzen in GetrĂ€nke geschĂŒttet werden.
K.O.-Tropfen â Die unsichtbare Gefahr!
Anders als andere Substanzen, sind K.O.-Tropfen geschmacksneutral und farblos. Sie werden in Discos oder bei Partys heimlich GetrÀnken beigemischt, um die Opfer wehrlos zu machen. Die Wirkung ist, besonders in Kombination mit Alkohol, unkalkulierbar und lebensgefÀhrlich.
Die TĂ€ter nutzen die hilflose Lage der Opfer aus, um Straftaten wie Vergewaltigungen oder Diebstahl zu begehen. Nach dem Erwachen können sich die Opfer an nichts erinnern. DarĂŒber hinaus können K.O.-Tropfen nur bis zu zwölf Stunden nach der Verabreichung im Blut nachgewiesen werden. Deshalb ist es wichtig, bei einem Verdacht rasch Anzeige zu erstatten und eine Blut- und Harnprobe abnehmen zu lassen.
Anders als hĂ€ufig angenommen, betrifft die Verabreichung K.O.-Tropfen allerdings nicht nur MĂ€dchen und Frauen. FĂŒr die VerĂŒbung von Raubdelikten werden oftmals auch Jungen und MĂ€nner Opfer dieser Substanzen. Daher zielt die Informations-Kampagne auch darauf ab, das mĂ€nnliche Geschlecht fĂŒr diese Gefahr zu sensibilisieren.
Tipps, um nicht Opfer von K.O.-Tropfen zu werden:
- GetrÀnke nie unbeaufsichtigt stehen lassen.
- Keine offenen GetrÀnke von Leuten annehmen, die man nicht kennt!
- Auf Personen achten, die sich verdÀchtig einem Glas nÀhern!
- âMit Freunden kommen, mit Freunden gehenâ â das ist eine der besten Schutzmöglichkeiten!
Was tun, wenn K.O.-Tropfen verabreicht wurden?
- Schnell reagieren!
- An Freunde oder das Barpersonal wenden!
- Sofort Anzeige bei der Polizei erstatten!
- Sofort Àrztliche Hilfe holen oder in ein Krankenhaus fahren!
- Die Ărzte ĂŒber den Verdacht informieren!
- Blut- und Harnproben abnehmen lassen, da K.O.-Tropfen nur zwölf Stunden im Körper nachweisbar sind!
Weitere Informationen und Ansprechpersonen
- Online unter frauen.bka.gv.at sowie bmi.gv.at/praevention
- Kostenlose Frauenhelpline gegen Gewalt: Tel. +43 800 222 555
- Beratung fĂŒr vergewaltigte Frauen und MĂ€dchen: Tel. +43 1 523 22 22
- Servicenummer der Polizei: Tel. +43 59 133
- Rat auf Draht: Tel. 147
- Notruf Polizei: Tel. 133
- Notruf Rettung: Tel. 144
OĂ. Jugendschutzgesetz
Gleichzeitig mit der PrĂ€sentation zur Informationskampagne gegen K.O.-Tropfen weisen die Stadt Wels und das Stadtpolizeikommando Wels auf die Einhaltung des OĂ. Jugendschutzgesetzes hin. Das Landesgesetz gilt fĂŒr Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und regelt den Alkohol- und Tabakkonsum, die Ausgehzeiten, die Teilnahme am GlĂŒcksspiel sowie ZugangsbeschrĂ€nkungen.
Ohne Aufsichtsperson dĂŒrfen Personen unter 14 Jahren in Oberösterreich von 05:00 bis 22:00 Uhr, Personen zwischen 14 und 15 Jahren von 05:00 bis 24:00 Uhr und Personen ab 16 Jahren ohne zeitliche BeschrĂ€nkung fortgehen. In Begleitung einer Aufsichtsperson (Erziehungsberechtigter sowie Arbeitgeber und Erwachsene mit schriftlicher EinverstĂ€ndniserklĂ€rung der Eltern) gibt es generell keine zeitliche BeschrĂ€nkung. Personen unter 18 Jahren dĂŒrfen sich in Lokalen, in denen vorwiegend Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas oder E-Zigaretten abgegeben oder konsumiert werden, nicht aufhalten. Ebenso tabu sind Nachtclubs und WettcafĂ©s.
Verboten ist Personen unter 18 Jahren auch der Kauf und Konsum von Tabakwaren, Wasserpfeifen, E-Shishas, E-Zigaretten und den dazugehörigen Tabaken, Liquids sowie Melasse-Mischungen.
Ab 16 Jahren erlaubt sind der Erwerb und Konsum von nicht-gebrannten alkoholischen GetrÀnken wie Bier, Wein, Sekt oder Most. Ab 18 Jahren erlaubt ist auch der Erwerb und Konsum von gebrannten alkoholischen GetrÀnken.
Wird gegen das OĂ. Jugendschutzgesetz verstoĂen, sind neben BeratungsgesprĂ€chen und der Erbringung von sozialen Leistungen auch Geldstrafen vorgesehen. Erwachsene (also beispielsweise die Erziehungsberechtigten) mĂŒssen bei Ăbertretungen des Gesetzes mit Strafen von bis zu 7.000 Euro rechnen. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Wels darauf hin, dass auch die Gewerbetreibenden dafĂŒr verantwortlich sind, dass in ihren Betrieben das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Bei VerstöĂen drohen fĂŒr die Gewerbetreibenden Strafen von bis zu 3.600 Euro.
Zitate
Sicherheitsreferent VizebĂŒrgermeister Gerhard KroiĂ: âVor allem in alkoholischen GetrĂ€nken machen sich K.O.-Tropfen geschmacklich kaum bemerkbar. Daher am besten stets auf das GetrĂ€nk aufpassen oder vertrauenswĂŒrdige Freunde aufpassen lassen, dann ist man auf der sicheren Seite. Die TĂ€ter gehören jedenfalls mit der vollen HĂ€rte des Gesetzes zur Verantwortung gezogen!â
Abteilungsinspektorin Evelyn Wolf (Sicherheitskoordinatorin Stadtpolizeikommando Wels): âFĂŒr die Polizei ist eine rasche Anzeigeerstattung sehr wichtig, da die Substanzen im Körper nur kurz nachweisbar sind. Derzeit ist nicht erkennbar, dass die Verabreichung von K.O.-Tropfen in Wels zunimmt. Da jedoch andere LĂ€nder damit zu kĂ€mpfen haben, ist es wichtig, vor allem die Jugend zu sensibilisieren.â
Kommerzialrat Helmut Platzer (Obmann Tourismusverband Wels): âDer Tourismusverband unterstĂŒtzt diese Aktion, weil Wels hier prĂ€ventiv aufklĂ€rt. Gemeinsam wollen wir sensibilisieren, damit der abendliche Lokalbesuch nicht mit einem ungewissen Morgen danach endet.â
Im Bild (v.r.):
VizebĂŒrgermeister Gerhard KroiĂ, Abteilungsinspektorin Evelyn Wolf und Kommerzialrat Helmut Platzer.