Welser Gemeinderat mit vielfĂ€ltigen BeschlĂŒssen
Mit Stimmenmehrheit wurde das Gleichstellungsprogramm 2022 fĂŒr die Welser Stadtverwaltung beschlossen. Erarbeitet hat es die Gleichbehandlungskommission, der sowohl Dienstgeber- als auch Dienstnehmervertreter angehören. Ziel ist die Erreichung einer Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern in den dienstlichen Verwendungen und damit die Sicherstellung der Chancengleichheit fĂŒr Frauen und MĂ€nner. Das aktuelle Programm baut auf seinen VorgĂ€ngern auf und umfasst vier Leitziele mit entsprechenden MaĂnahmen zur Umsetzung: Aktive Gleichstellung â vorrangig beim beruflichen Aufstieg, Einkommenstransparenz â Gleiche Entlohnung bei Frauen und MĂ€nnern bei gleichwertiger Arbeit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie Bewusstseinsbildung des Themas Gleichstellung. Momentan sind von insgesamt 1.499 Mitarbeitern der Stadtverwaltung rund 70 Prozent weiblich. Unter den 101 FĂŒhrungskrĂ€ften (Magistratsdirektor, Leitung von Abteilungen, Stab- und Dienststellen samt Stellvertretung sowie von Aufgabengruppen in der Kinder- oder Seniorenbetreuung, im handwerklichen Bereich etc.) sind es rund 47 Prozent.
Bereits seit der offiziellen Eröffnung des erneuerten Kaiser-Josef-Platzes im vergangenen September nutzen die Wels Linien die etwas mehr als 700 Quadratmeter groĂe neugestaltete Busdrehscheibe im Osten des Platzes. Der nun einstimmig beschlossene Mietvertrag regelt nun die FormalitĂ€ten, unter denen die Stadt Wels den Wels Linien das Areal zur Nutzung ĂŒberlĂ€sst.
Auch im Betreuungsjahr 2022/2023 bleibt der Familienförderbeitrag fĂŒr Kinder von zweieinhalb Jahren bis zum Schuleintritt aufrecht. Wenn ein Kind nur am Nachmittag eine Welser Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung besucht oder insgesamt maximal zweieinhalb Stunden pro Woche nach 13:00 Uhr abgeholt wird, ĂŒbernimmt die Stadt â wie schon in den vergangenen Jahren â auch kĂŒnftig den Elternbeitrag. Das beschloss der Gemeinderat einstimmig.
Nach drei Jahrzehnten bekam der Gestaltungsbeirat der Stadt Wels mittels stimmenmehrheitlichem Beschluss neue Richtlinien. Die im MĂ€rz 1992 beschlossenen VorgĂ€ngerbestimmungen waren nicht mehr zeitgemÀà und wurden daher umfassend ĂŒberarbeitet. Erstmals nach den neuen Richtlinien wird der momentan aus den drei Architekten Dipl.-Ing. Tilwin Cede (Innsbruck), Dipl.-Ing. Alexa Zahn, MSc (Wien) und Dipl.-Ing. Stefanie Murero (Klagenfurt) bestehende Gestaltungsbeirat am Donnerstag, 30. Juni zusammentreten. Zu diesem Anlass wird es nicht nur eine PrĂ€sentation der neuen Bestimmungen geben, sondern auch einen RĂŒckblick auf die TĂ€tigkeit dieses fĂŒr die Stadtentwicklung so wichtigen Gremiums ĂŒber dessen TĂ€tigkeit in den vergangenen 30 Jahren.
Einstimmig beschlossen wurde eine Förderung fĂŒr die GemeinnĂŒtzige Welser HeimstĂ€ttengenossenschaft zur thermischen Sanierung der WohnhĂ€user in der Leopold-Bauer-StraĂe 3, 4, 5, 6, 7 und 8. Grundlage dafĂŒr ist ein Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2014, wonach die Stadt Wels MaĂnahmen zur thermischen Sanierung, die durch einen gemeinnĂŒtzigen WohnbautrĂ€ger durchgefĂŒhrt werden, finanziell fördert.