Welser Gemeinderat mit vielfĂ€ltigen BeschlĂŒssen
Betreiber von E-Ladestellen beabsichtigen weitere zehn Ladestationen im Bereich von GebĂŒhrenparkplĂ€tzen zu errichten. Bisher waren E-Ladestationen in der GebĂŒhrenzone fĂŒr die Dauer des Ladevorganges von der GebĂŒhrenpflicht ausgenommen. In der Praxis ist jedoch die Dauer des Ladevorganges schwer abzuschĂ€tzen. Weil die aktuelle Rechtsprechung festhĂ€lt, dass in einer GebĂŒhrenzone auch wĂ€hrend E-LadetĂ€tigkeit eine ParkgebĂŒhr zu entrichten ist, wurde der einstimmige Beschluss gefasst, diese ParkflĂ€chen bei E-Ladestationen von der ParkgebĂŒhr zu befreien.
Im Mai 2022 beschloss der Gemeinderat eine Subventionsvereinbarung mit dem Verein Abenteuer Familie fĂŒr den Neubau einer sieben Gruppen umfassenden Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung (Krabbelstube und Kindergarten) in der DurisolstraĂe. Aufgrund des hohen Bedarfs an BetreuungsplĂ€tzen in der Stadt Wels ist nun jedoch beabsichtigt, das geplante Projekt um drei Gruppen auf insgesamt vier Krabbelstuben- und sechs Kindergartengruppen zu erweitern. Aufgrund der geplanten Mehrkosten durch die Gruppenerweiterung beschloss der Gemeinderat jeweils mit Stimmenmehrheit eine Erhöhung fĂŒr die Subvention des Neubaus sowie eine Aktualisierung der Abgangsdeckungsvereinbarung.
Einstimmig beschlossen wurde ein Bebauungsplan in der GrĂŒnbachstraĂe im Stadtteil Neustadt. Dabei sollen derzeit nicht genutzte BetriebsgebĂ€ude abgetragen und durch eine mehrgeschoĂige energieeffiziente Wohnbebauung ersetzt werden. FĂŒr die erforderlichen StellplĂ€tze ist die Errichtung einer Tiefgarage vorgesehen.
Die Lustbarkeitsabgabe fĂŒr Spielapparate und Wettterminals wurde seit mehreren Jahren in Oberösterreich nicht erhöht. Der Welser Gemeinderat forderte daher das zustĂ€ndige Land Oberösterreich einstimmig in einer Resolution dazu auf, das OĂ Lustbarkeitsabgabegesetz 2015 zu evaluieren und den Abgaberahmen â insbesondere fĂŒr Wettterminals â zu erhöhen.