Welser Gemeinderat: Viele BeschlĂŒsse vor dem Sommer
Einstimmig wurde der â bereits im Vorfeld prĂ€sentierte â Rechnungsabschluss der Stadt Wels 2021 zur Kenntnis genommen. Wie berichtet, ergibt der Saldo der Einnahmen und Ausgaben der operativen Gebarung (âBetriebsergebnisâ) einen Ăberschuss von 17,1 Mio. Euro. Die Entwicklung der operativen Gebarung ist im Vergleich zum Rechnungsjahr 2020 wieder auf Vorkrisenniveau und liegt um 8,9 Mio. Euro ĂŒber den BudgetansĂ€tzen. Das hohe Investitionsvolumen konnte somit durch den BudgetĂŒberschuss der operativen Gebarung und den Bundesmitteln aus dem Kommunalinvestitionsgesetzt 2020 sowie VerĂ€uĂerungserlösen finanziert werden. ZusĂ€tzlich wurden die Schulden weiter reduziert und RĂŒcklagen um 9,5 Mio. Euro aufgebaut. Damit konnten die geplanten Investitionen ohne neue Schulden umgesetzt werden. Der Schuldenstand der Stadt Wels belĂ€uft sich auf 11,9 Mio. Euro, das sind um 2,1 Mio. Euro weniger als im Jahr 2020. Die Hochrechnung fĂŒr das Jahr 2022 ergibt einen voraussichtlichen Schuldenstand von 9,9 Mio. Euro und setzt diesen positiven Trend weiterhin fort.
Ăhnlich wie beispielsweise in der Landeshauptstadt Linz wird das Parken von E-Autos in der gebĂŒhrenpflichtigen Kurzparkzone auch in der Stadt Wels ab Dienstag, 19. Juli kostenpflichtig sein. Das beschloss der Gemeinderat einstimmig. Mit einer GebĂŒhr von einem Euro fĂŒr zwei Stunden Parkdauer (âEinen Euro bezahlen â zwei Stunden Parkenâ) sowie einer Gratis-Parkstunde zwischen 12:00 und 13:00 Uhr zĂ€hlen die ParkgebĂŒhren in der Stadt Wels im österreichweiten Vergleich zu den niedrigsten.
Wenn ein Kind in die Volksschule kommt, so ist dies fĂŒr die Eltern mit zahlreichen Kosten verbunden: Schultaschen, Hefte, Mappen, Schreib- und Zeichenmaterial etc. mĂŒssen gekauft werden. Neben verschiedenen anderen Hilfs- beziehungsweise Gutscheinaktionen (z.B. das Projekt âSchulstartklar!â des Bundes) hilft auch die Stadt traditionell Familien mit angehenden VorschĂŒlern beziehungsweise Volksschul-Erstklasslern mit Wohnsitz Wels mit der SchulbeginnunterstĂŒtzung. Aufgrund der aktuellen finanziellen Belastungssituation insbesondere fĂŒr Familien (Inflation, COVID-19-Krise etc.) entfallen kĂŒnftig mit dem nunmehrigen stimmenmehrheitlichen Beschluss die bisher bestehenden Einkommensobergrenzen. Somit können nun alle Welser Familien mit SchulanfĂ€ngern die UnterstĂŒtzung beantragen. Details dazu folgen zeitgerecht vor Beginn des kommenden Schuljahres 2022/2023. DarĂŒber hinaus wurde die bisherige UnterstĂŒtzung von 78 Euro mit einem stimmenmehrheitlich angenommenen AbĂ€nderungsantrag auf 100 Euro erhöht.