Welser Kindergärten: Vorrang für Kinder von Berufstätigen
Aufgrund verschiedener Faktoren – unter anderem durch das Anspringen des Arbeitsmarktes – ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen momentan in allen Bereichen besonders hoch. Zudem fangen zahlreiche Absolventinnen von Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) erst gar nicht in ihrem erlernten Beruf an oder entscheiden sich nach einiger Zeit in einer KBBE für eine alternative Laufbahn. Von diesem generellen Engpass beim Betreuungspersonal ist auch Wels betroffen.
Aus diesen Gründen lebt die Stadt bei der alljährlichen Vormerkung für das jeweils folgende Betreuungsjahr in den Kindergärten – für 2023/2024 war diese von Montag, 5. Dezember des Vorjahres bis Freitag, 13. Jänner möglich gewesen – das Vorrangprinzip der Berufstätigkeit: Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind, werden demnach vor jenen Kindern aufgenommen, bei denen nur ein oder gar kein Elternteil berufstätig oder z.B. beim Arbeitsmarktservice gemeldet ist. Darauf weist die Stadt Wels aufgrund vermehrter Anfragen zu diesem Thema in jüngster Zeit hin.
Bildungsreferent Vizebürgermeister Mag. Klaus Schinninger: „Ich verstehe alle Eltern, die ihre Kinder so rasch als möglich in einer Welser KBBE unterbringen wollen. Naturgemäß am dringendsten ist dies, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Alle anderen Erziehungsberechtigten kann ich momentan leider nur um Verständnis sowie um die Nutzung alternativer Betreuungsmöglichkeiten ersuchen.“