Welser UnterstĂŒtzungspaket: AntrĂ€ge noch bis Freitag, 3. MĂ€rz
AntrĂ€ge sind noch bis Freitag, 3. MĂ€rz per E-Mail unter unterstuetzungspaket@wels.gv.at oder per Post an Magistrat Wels, Stadtplatz 1, 4600 Wels möglich. Das Formular ist digital unter wels.gv.at (Startseite, grauer Kasten âWels topaktuellâ, auch fĂŒr nĂ€here Infos) erhĂ€ltlich. Wer den Antrag persönlich stellen möchte, kann dies Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr im AmtsgebĂ€ude Greif (RainerstraĂe 2) tun.
Anspruchsberechtigt sind alle österreichischen StaatsbĂŒrger, EU- und EWR- BĂŒrger, die seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung, sowie alle Drittstaatsangehörigen, die seit zehn Jahren vor Antragstellung, ihren Hauptwohnsitz ununterbrochen in der Stadt Wels hatten und folgende Netto-Einkommensgrenzen (pro Haushalt) nicht ĂŒberschreiten: Alleinstehende 1.800 Euro, Ehepartner/LebensgefĂ€hrten 2.600 Euro. Pro Kind erhöhen sich diese Grenzen um 120 Euro.
Die Subvention betrĂ€gt 100 Euro fĂŒr die antragstellende Person und jeweils 50 Euro fĂŒr den in der Haushaltsgemeinschaft lebenden Ehegatten/LebensgefĂ€hrten/eingetragenen Partner und fĂŒr jede weitere unterhaltsberechtigte minderjĂ€hrige Person. Die Auszahlung der UnterstĂŒtzung erfolgt in Form von Wels Cards in mehreren Tranchen. Alle anspruchsberechtigten Personen erhalten ein Schreiben. Mit diesem kann die Karte dann entsprechend der darin gemachten Angaben abgeholt werden. Neben den angefĂŒhrten Partnerbetrieben kann die Wels Card auch im eww Kundencenter, im SOMA-Markt sowie bei der OĂ Tafel in Wels eingelöst werden.
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl und Sozialreferentin VizebĂŒrgermeisterin Christa Raggl-MĂŒhlberger: âEs freut uns sehr, dass das UnterstĂŒtzungspaket bis jetzt so gut angenommen wurde. Wir möchten auf diesem Weg nochmals alle daran erinnern, die Chance zu nutzen und bis Freitag, 3. MĂ€rz einen Antrag zu stellen.â