Welser Unterstützungspaket: Antragstellung ab Montag, 9. Jänner möglich
Die Gesamtdotierung des Paketes liegt bei etwa 2,3 Mio. Euro. Es beinhaltet die Kostenübernahme der Elternbeiträge in der Kinderbetreuung und in den Ganztagsschulen für jeweils zwei Monate und den Ersatz für die Kostenbeiträge bei der mobilen Betreuung und Pflege für einen Monat.
Wesentlicher Bestandteil des Unterstützungspaketes sind darüber hinaus Einmalzahlungen in Form von Wels Cards. Anspruchsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, EU- und EWR- Bürger, die seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung, sowie alle Drittstaatsangehörigen, die seit zehn Jahren vor Antragstellung, ihren Hauptwohnsitz ununterbrochen in der Stadt Wels hatten und folgende Netto-Einkommensgrenzen (pro Haushalt) nicht überschreiten: Alleinstehende 1.800 Euro, Ehepartner/Lebensgefährten 2.600 Euro. Pro Kind erhöhen sich diese Grenzen um 120 Euro.
Die Subvention beträgt 100 Euro für die antragstellende Person und jeweils 50 Euro für den in der Haushaltsgemeinschaft lebenden Ehegatten/Lebensgefährten/eingetragenen Partner und für jede weitere unterhaltsberechtigte minderjährige Person. Die Auszahlung der Unterstützung erfolgt in Form von Wels Cards in mehreren Tranchen. Alle anspruchsberechtigten Personen erhalten Ende Jänner oder Ende Februar 2023 ein Schreiben. Mit diesem kann die Wels Card dann entsprechend der darin gemachten Angaben abgeholt werden. Neben den angeführten Partnerbetrieben kann die Wels Card auch im eww Kundencenter, im SOMA-Markt sowie bei der OÖ Tafel in Wels eingelöst werden.
Anträge werden von Montag, 9. Jänner bis einschließlich Freitag, 3. März jeweils zwischen 08:00 und 12:00 Uhr im Amtsgebäude Greif (Rainerstraße 2) entgegengenommen. Die Anträge auf Gewährung des Unterstützungspakets können während des Anspruchszeitraums zudem auch via E-Mail unter unterstuetzungspaket@wels.gv.at oder per Post an Magistrat Wels, Stadtplatz 1, 4600 Wels eingebracht werden. Das Antragsformular ist digital hier zu finden.
Folgende Einkommensnachweise werden für die Antragstellung (in Kopie oder digital als PDF) benötigt: Pensionsbescheid 2022, Lohn- und Gehaltszettel des letzten Monats, Bestätigungen über den Bezug von Leistungen des AMS oder der ÖGK, Pflegegeldbescheid, Gerichtsbeschluss oder Vergleich über die Höhe der Unterhaltsleistungen. Jedenfalls mitzubringen beziehungsweise dem Antrag beizulegen ist ein Lichtbildausweis beziehungsweise die Kopie eines Lichtbildausweises.
Wichtig: Für Bezieher der Sozialhilfe und des Weihnachtszuschusses ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich. Diese werden automatisch erfasst, sofern ein Anspruch besteht.
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl und Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: „Das kommende Jahr wird ein sehr herausforderndes werden. Es ist uns ein Bedürfnis, die Welser Bürgerinnen und Bürger nach allen Möglichkeiten zu unterstützen und ihnen Sicherheit zu geben. Wir sind sehr stolz, dass die Stadt Wels es sich finanziell auch leisten kann, zu helfen.“