Welser Wohn- und Energiekostenbonus beschlossen
Das Antragsformular ist samt nĂ€heren Informationen (z.B. zu den erforderlichen Beilagen) im Internet unter wels.at/sozialfoerderungen unter âWelser Wohn- und Energiekostenbonusâ zu finden. AntrĂ€ge sind ab Dienstag, 30. Mai auf folgenden Wegen möglich:
- Bis Montag, 31. Juli entweder per Post (Beilagen in Kopie) an den Magistrat Wels, Stadtplatz 1, 4600 Wels oder persönlich jeweils Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr im AmtsgebĂ€ude Greif (RainerstraĂe 2).
- Bis Donnerstag, 31. August â also einen Monat lĂ€nger â digital ausschlieĂlich ĂŒber eine eigens dafĂŒr eingerichtete Plattform. Die Weiterleitung dorthin erfolgt vom oben angegebenen Shortlink wels.at/sozialfoerderungen (die Beilagen bitte in diesem Fall als PDF hochladen). Achtung: AntrĂ€ge per E-Mail sind fĂŒr diese UnterstĂŒtzung nicht zulĂ€ssig!
Anspruchsberechtigt sind Personen mit eigenem Haushalt, die seit zumindest 1. MÀrz 2023 einen stÀndig bewohnten Hauptwohnsitz in Wels haben. Dabei gelten ausgehend vom Monatseinkommen MÀrz 2023 folgende Netto-Einkommensgrenzen:
- Einpersonenhaushalte bis 1.950 Euro
- Mehrpersonenhaushalte bis 2.800 Euro
- Die Grenze erhöht sich pro im gemeinsamen Haushalt lebenden Kind um 120 Euro.
Nicht anspruchsberechtigt sind (wie in den jeweiligen Gesetzen definiert) Asylwerber, subsidiĂ€r Schutzberechtige, Vertriebene, Bewohner von zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden (z.B. Senioreneinrichtungen), in FrauenhĂ€usern, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, Ăbergangswohneinrichtungen o.Ă€. lebende Personen sowie Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten.
FĂŒr den Welser Wohn- und Energiekostenbonus ist ein Gesamtbetrag in Höhe von maximal 2,3 Mio. Euro abzĂŒglich aller Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Welser UnterstĂŒtzungspaket vorgesehen. Wichtig: Die AntrĂ€ge werden nach ihrem Einlangen abgearbeitet. Der Bonus wird nach dem Prinzip âfirst come, first serveâ ausbezahlt, so lange die finanziellen Mittel vorhanden sind.
BĂŒrgermeister Dr. Andreas Rabl: âVon den steigenden Preisen sind besonders alle Welserinnen und Welser mit einem geringeren Einkommen betroffen. Wir helfen rasch und schauen auf unsere Leute. Die bisherigen UnterstĂŒtzungsleistungen der Stadt sind in dieser Höhe in Ăsterreich wohl einzigartig. Wir haben als Stadt eine soziale Verantwortung, diese nehmen wir wahr und versuchen dort zu helfen, wo es am wichtigsten ist.â
Sozialreferentin VizebĂŒrgermeisterin Christa Raggl-MĂŒhlberger: âMit dem Welser Wohn- und Energiekostenbonus sollen jene Welser BĂŒrgerinnen und BĂŒrger finanziell entlastet werden, die von den hohen Lebenserhaltungskosten besonders betroffen sind. Deshalb haben wir auch die Einkommensgrenzen im Vergleich zum UnterstĂŒtzungspaket noch einmal angehoben. Wichtig war uns, dass Asylwerber und HĂ€ftlinge von der UnterstĂŒtzung ausgeschlossen sind.â
VizebĂŒrgermeister Mag. Klaus Schinninger: âAufgrund der Verschiebung der Einkommensgrenzen und der Ausweitung des Bezieherkreises werden noch mehr Menschen vom Wohn- und Energiekostenbonus profitieren. Das ist gut, richtig und wichtig! Dieser Antrag ist auch ein gutes Beispiel dafĂŒr, dass vieles in unserer Stadt möglich ist, wenn alle eingebunden sind und an einem Strang ziehen.â
Stadtrat Dr. Martin Oberndorfer: âDer Wohnkostenbonus stellt eine deutliche Verbesserung zum zuletzt vorgestellten Mietzuschuss dar: Zum einen bestehen aufgrund des erweiterten Bezieherkreises nun keine rechtlichen Bedenken mehr. Zum anderen werden nicht nur Mieter, sondern auch Welserinnen und Welser, die im Eigentum wohnen und genauso unter gestiegenen Lebenserhaltungskosten leiden, gezielt unterstĂŒtzt.â
Stadtrat Thomas Rammerstorfer: âViele der Drittstaatsangehörigen, das sind rund 11.000 Menschen in Wels, waren bisher vom potenziellen Kreis der BegĂŒnstigten ausgeschlossen. Menschen mit z.B. bosnischer, serbischer oder tĂŒrkischer StaatsbĂŒrgerschaft. Die neue Regelung, die wir mit ausverhandelt haben, stellt nun eine deutliche Verbesserung fĂŒr diese Menschen dar. Darum konnten wir den Antrag mittragen, es ist ein akzeptabler Kompromiss.â
Gemeinderat Walter ZaunmĂŒller: âEs freut mich, dass mein Antrag zur GeschĂ€ftsordnung in der April-Gemeinderatssitzung FrĂŒchte getragen hat. Die Diskussion im zustĂ€ndigen Ausschuss und die nachfolgenden Verhandlungen haben ein Ergebnis gebracht, das von einer breiten Mehrheit getragen wird. Der Welser Wohn- und Energiekostenbonus ist eine wirksame â und nun auch rechtskonforme â Teuerungs-Entlastung fĂŒr alle besonders betroffenen Welserinnen und Welser.â
Gemeinderat Jörg Wehofsich: âObwohl ich als Mitglied des Gemeinderats uneingeschrĂ€nkt die UnterstĂŒtzung der BĂŒrger durch einen Sonderzuschuss von 200 Euro befĂŒrworte, hatte ich anfangs juristische Bedenken, die mittlerweile vollstĂ€ndig ausgerĂ€umt wurden. Ich betone, dass Wels eine Stadt mit hohem Sparpotenzial ist und die BĂŒrger nun davon profitieren können. Eine solche auĂergewöhnliche Leistung in dieser GröĂenordnung ist in vielen Gemeinden undenkbar.â