Wichtige Information zur elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente
Seit JĂ€nner 2025 erfolgt die Zustellung behördlicher Dokumente wie beispielsweise Steuern- und Abgabenvorschreibungen oder Rechnungen der Stadt Wels ĂŒberwiegend auf elektronischem Wege. HierfĂŒr stehen zwei Varianten zur VerfĂŒgung:
Variante 1 â Zustellung ĂŒber âMein Postkorbâ und Abholung mit der BĂŒrgerkarte
Wenn Sie die E-Government-Anwendung âMein Postkorbâ nutzen, werden Ihnen Vorschreibungen direkt dort zugestellt. Die Abholung erfolgt wie gewohnt mittels Ihrer ID-Austria BĂŒrgerkartensignatur. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.oesterreich.gv.at/id-austria.html.
Variante 2 â Zustellung ĂŒber Brief Butler
Voraussetzung fĂŒr die elektronische Zustellung via âBrief Butlerâ ist die Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse bei der Stadt Wels. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald eine elektronische Sendung zur Abholung bereitliegt. Sollte die Abholung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen, erfolgt die Zustellung auf klassischem Wege per Post (duale Zustellung). Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.briefbutler.com.
Anleitung zur Abholung eines Dokuments mit Brief Butler:
- Sie erhalten eine E-Mail von zustellung@briefbutler.at mit einem entsprechenden Betreff.
- Der Inhalt der E-Mail enthÀlt einen Link zu Ihrem Dokument sowie ein Passwort (gelb markiert). Sie können das Passwort in den Zwischenspeicher kopieren.
- Klicken Sie auf den Link âIhre elektronische Zustellungâ. Es öffnet sich ein Browserfenster (Google Chrome, Edge, Safari, etc.), in dem Sie zur Eingabe des Passwortes aufgefordert werden.
- Geben Sie das Passwort aus Ihrer E-Mail ein oder fĂŒgen Sie es aus dem Zwischenspeicher ein.
- Nach erfolgreicher Passworteingabe gelangen Sie zum Abholvorgang. Klicken Sie auf âDokument herunterladenâ, um den Download zu starten.