Errungeschaft Allgemeines Wahlrecht
Bei allen Wahlen, gilt in Ăsterreich das allgemeine Wahlrecht.
Es bedeutet, dass mit gewissen EinschrĂ€nkungen grundsĂ€tzlich alle StaatsbĂŒrger wĂ€hlen dĂŒrfen, unabhĂ€ngig etwa von Bildungsstand, Einkommen, Religion oder Geschlecht. Dieses Recht hat es jedoch nicht immer gegeben. Im Gegenteil: Das allgemeine Wahlrecht musste ĂŒber Jahrhunderte hinweg im Interessenskonflikt mit Monarchen, Adel und BĂŒrgertum errungen werden. Dies hatte zur Folge, dass nicht nur in Ăsterreich, sondern auch in anderen Staaten das Wahlrecht âscheibchenweiseâ eingefĂŒhrt wurde und zunĂ€chst an bestimmte Bedingungen geknĂŒpft war: Zum Beispiel an Stand, Besitz (Kurienwahlrecht), Bildung oder Steuerleistung (Zensuswahlrecht).
Und selbst dort, wo das allgemeine Wahlrecht fĂŒr MĂ€nner verwirklicht war, stand es Frauen noch immer nicht offen. Vor rund drei Jahrzehnten gab es beispielsweise in der Schweiz noch immer Kantone (= Regionen), in denen Frauen nicht wĂ€hlen und gewĂ€hlt werden durften!
In Ăsterreich begann die Entwicklung hin zum allgemeinen Wahlrecht im Revolutionsjahr 1848, als erstmals ein an die Steuerleistung gebundenes Wahlrecht eingefĂŒhrt wurde. Dieses wurde in den folgenden Jahrzehnten schrittweise ausgeweitet. Trotzdem durften beispielsweise 1873 erst rund sechs Prozent der mĂ€nnlichen Bevölkerung ab einem Alter von 24 Jahren ihre Stimme abgeben! Erst 1907 folgte der nĂ€chste groĂe Wurf, als das allgemeine MĂ€nnerwahlrecht (aktiv ab 24 Jahren, passiv ab 30 Jahren) eingefĂŒhrt wurde.
Erst 1919, also nach dem Untergang der Habsburgermonarchie, erhielten auch Frauen das allgemeine und gleiche Wahlrecht. Dieses feierte also erst 2019 seinen 100. Geburtstag! Das bedeutet aber nicht, dass es wĂ€hrend dieser Zeit auch immer gegolten hat: WĂ€hrend der Zeit des austrofaschistischen StĂ€ndestaates (1933 bis 1938) und wĂ€hrend der Diktatur des Nationalsozialismus (1938 bis 1945) war dies nicht der Fall gewesen. Erst 1945 wurde das allgemeine Wahlrecht wieder eingefĂŒhrt, wobei anfangs allerdings noch die ehemaligen Nationalsozialisten ausgeschlossen waren. Die jĂŒngste Ausweitung des allgemeinen Wahlrechts fand 2007 statt und betraf die Senkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 und des passiven Wahlalters von 19 auf 18 Jahre.