Prinzipien des allgemeinen Wahlrechts
Gleich, frei, unmittelbar, persönlich und geheim
Neben dem allgemeinen Wahlrecht gelten in Österreich und den meisten anderen demokratischen Staaten auch noch folgende Prinzipien:
Gleiches Wahlrecht
Alle Wähler verfügen über die gleiche Zahl von Stimmen, deren „Gewicht“ ebenfalls gleich ist.
Freies Wahlrecht
Wähler dürfen völlig frei entscheiden. Ihre Entscheidung darf nicht durch Druck oder Zwang beeinträchtigt werden.
Unmittelbares Wahlrecht
Die Abgeordneten beziehungsweise ihre wahlwerbenden Listen werden unmittelbar (und nicht etwa über eine Zwischenstufe, zum Beispiel ein Wahlmännergremium wie in den USA) gewählt.
Persönliches Wahlrecht
Jeder Wahlberechtigte gibt seine Stimme persönlich ab, das heißt niemand kann für jemanden anderen ein „Kreuzerl“ machen.
Geheimes Wahlrecht
Die Wähler können ihren Stimmzettel unbeobachtet und unbeeinflusst in einer Wahlzelle selbst ausfüllen und in einem Umschlag in die Wahlurne werfen.