SouverÀnitÀt des Volkes
Das Wahlrecht der StaatsbĂŒrger ist eine der tragenden SĂ€ulen der Demokratie. Das Recht auf freie Wahlen soll sicherstellen, dass die SouverĂ€nitĂ€t des Volkes gewahrt bleibt. Nicht umsonst heiĂt es im ersten Artikel des Bundes-Verfassungsgesetzes:
âĂsterreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.â
Damit dieses so genannte âdemokratische Prinzipâ gewahrt bleibt, gibt es eine Reihe von Instrumentarien. Das zumindest in Ăsterreich wichtigste davon ist die Wahl von ReprĂ€sentanten, welche in einem bestimmten Gremium (z.B. Nationalrat, Landtag oder Gemeinderat) die Anliegen der WĂ€hler vertreten sollen.
Beim Wahlrecht selbst unterscheidet man das aktive und das passive Wahlrecht: Menschen mit aktivem Wahlrecht dĂŒrfen wĂ€hlen, Menschen mit passivem Wahlrecht dĂŒrfen kandidieren und gewĂ€hlt werden.
Bei Wahlen zum Landtag, Gemeinderat und die Direktwahl des BĂŒrgermeisters gilt das aktive Wahlrecht ab dem vollendeten 16. und das passive Wahlrecht ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Zum passiven Wahlrecht ist anzumerken, dass jeder BĂŒrger der EuropĂ€ischen Union in seinem Wohnsitzland, wenn es nicht das Land seiner StaatsbĂŒrgerschaft ist, das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen hat. Damit können sich EU-BĂŒrger aus anderen Staaten auch in Ăsterreich in ein Kommunalparlament (Gemeinderat) wĂ€hlen lassen.