Volksbegehren
Eintragungsverfahren - 31. März 2025 bis 7. April 2025
Eintragungszeitraum
Im Eintragungszeitraum von Montag, 31. März 2025 bis einschließlich Montag, 07. April 2025 können folgende Volksbegehren unterschrieben werden:
- Autovolksbegehren: Kosten runter!
- ORF-Haushaltsabgabe NEIN
- Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
Eintragungsmöglichkeiten
Im angegebenen Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, mit ihrer Unterschrift ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren zu erklären.
Die Eintragung kann auf folgende Arten abgegeben werden:
- Persönlich vor einer beliebigen Gemeinde unabhängig vom Hauptwohnsitz während der festgelegten Eintragungszeiten
- Online ID AUSTRIA
Eintragungslokal in der Stadt Wels
Rathaus, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 36 (barrierefrei zugänglich)
Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Eintragungszeitraum
- Montag, 31. März 2025, von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag, 1. April 2025, von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch, 2. April 2025, von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag, 3. April 2025, von 8:00 bis 20:00 Uhr
- Freitag, 4. April 2025, von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag, 5. April 2025, geschlossen
- Sonntag, 6. April 2025, geschlossen
- Montag, 7. April 2025, von 8:00 bis 16:00 Uhr
Stimmberechtigung
- Besitz des Wahlrechts zum Nationalrat am letzten Tag des Eintragungszeitraums (österreichische Staatsbürger, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht vorhanden)
- Eintragung in der Wählerevidenz zum Stichtag am 24. Februar 2025 in einer Gemeinde
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Mangelnde Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit
Stimmberechtigte, denen der Besuch des Eintragungslokals während des Eintragungszeitraums infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit unmöglich ist, und Stimmberechtigte, die sich im Krankenhaus oder in einem Welser Alten- und Pflegeheim aufhalten, können die Volksbegehren ebenfalls unterzeichnen, wenn sie diesen Wunsch entweder telefonisch oder schriftlich (auch per E-Mail) rechtzeitig bekannt geben. Bitte nennen Sie uns dabei Ihren Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer und die Adresse.
Kontakt
Stadt Wels
Bürgeranliegen, Melde-, Pass- und Wählerservice
Stadtplatz 1, 4600 Wels
Telefon: +43 7242 235 3740 oder DW 1271
E-Mail: melde@wels.gv.at
Ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Besuchstermin vereinbaren.
Verlautbarung
Unterstützungsphase
Volksbegehren in der Unterstützungsphase
Alle Volksbegehren, die sich derzeit in der Unterstützungphase befinden, sind auch auf der Website des Bundesministerium für Inneres zu finden.
Abgabe von Unterstützungserklärungen
Die Unterstützungserklärung kann auf folgende Arten abgegeben werden:
- Persönlich vor einer beliebigen Gemeinde unabhängig vom Hauptwohnsitz während der festgelegten Amtszeiten.
- Online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur, ID AUSTRIA)
Persönliche Unterstützungsmöglichkeit
Unterstützungserklärungen zu Volksbegehren in der Unterstützungsphase können während der Servicezeiten in der Dienststelle Bürgeranliegen, Melde-, Pass- und Wählerservice (Rathaus, Stadtplatz 1, EG, ZiNr. 36) abgegeben werden!
Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich an die Dienststelle Bürgeranliegen, Melde-, Pass- und Wählerservice, Rathaus, Stadtplatz 1, EG, ZiNr. 36. Telefonisch erreichbar unter +43 7242 235-1271, oder +43 7242 235-3740 oder senden Sie eine E-Mail an melde@wels.gv.at.
Servicezeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr