Nationalratswahl am Sonntag, 29. September 2024
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Kontakt
Stadt Wels
Dienststelle Bürgeranliegen
Stadtplatz 1, 4600 Wels
Telefon: +43 7242 235 3750 oder DW 3730, 1263, 1272
E-Mail: nrwahl2024@wels.gv.at
Wahlbüro und Öffnungszeiten
Das Wahlbüro ist barrierefrei im Rathaus, EG, Zi.Nr. 36, erreichbar.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
ACHTUNG: Freitag, 27. September 2024 nur bis 12:00 Uhr geöffnet!
Informationen zur Nationalratswahl 2024
Wahltag: Sonntag, 29. September 2024
Stichtag: 9. Juli 2024
Wer ist in der Stadt Wels bei der Nationalratswahl wahlberechtigt?
Zur Teilnahme an der Nationalratswahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie
- spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden,
- Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich oder Auslandsösterreicher (weitere Voraussetzungen siehe tiefer stehend) sind,
- am Stichtag in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
- kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.
Wie kann ich als Auslandsösterreicher an der Wahl teilnehmen?
Österreichische Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz im Ausland, die an der Nationalratswahl teilnehmen wollen, können bis 8. August 2024 eine Aufnahme in die Wählerevidenz beantragen. Zuständig für den Antrag ist die Gemeinde, zu der ein rechtlicher Anknüpfungspunkt besteht (beispielsweise die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes).
Weitere Infos siehe Informationen betreffend die Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten in die Wählerevidenz.
Wo und wann kann ich eine Unterstützungserklärung für eine Partei bestätigen lassen?
Die Unterstützungserklärung kann ab Stichtag (9. Juli 2024) im Rathaus, Dienststelle Bürgeranliegen, Stadtplatz 1, EG, Zimmer Nr. 36 zu folgenden Zeiten bestätigt werden:
Montag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Dienstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Voraussetzung für die Bestätigung der Unterstützungserklärung ist, dass die unterstützungswillige Person am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz der Stadt Wels eingetragen und wahlberechtigt ist.
Die erforderliche Unterschrift auf der Unterstützungserklärung muss vor der Behörde geleistet werden. Zudem muss sich die Person mit einem Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ausweisen.
Für das Sammeln von Unterstützungserklärungen ist jede wahlwerbende Partei selbst verantwortlich.
Wann liegt das Wählerverzeichnis auf und wann kann ich einen Berichtigungsantrag stellen?
Das Wählerverzeichnis liegt im Einsichtszeitraum, das ist von 2. August bis einschließlich 8. August 2024, an der unten angeführten Amtsstelle zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb des Einsichtszeitraums kann jedermann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen.
Innerhalb des Einsichtszeitraums kann jeder Staatsbürger unter Angabe seines Namens und der Wohnadresse gegen das Wählerverzeichnis bei der unten angeführten Amtsstelle schriftlich oder mündlich einen Berichtigungsantrag stellen. Der Antragsteller kann die Aufnahme eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Streichung eines nicht Wahlberechtigten aus dem Wählerverzeichnis begehren.
Amtsstelle:
Stadt Wels
Dienststelle Bürgeranliegen
Stadtplatz 1, 4600 Wels
EG, Zimmer Nr. 32
Telefon: +43 7242 235 3730 oder DW 3750 oder DW 1263
E-Mail: melde@wels.gv.at
Einsichtszeiten:
Freitag, 02.08.2024 von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag, 05.08.2024 von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag, 06.08.2024 von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch, 07.08.2024 von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag, 08.08.2024 von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Darüber hinaus kann jedermann im Einsichtszeitraum online unter www.bmi.gv.at/selbstauskunft Zuhilfenahme einer qualifizierten elektronischen Signatur im Wege der Datenverarbeitung ZeWaeR überprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Hinweis: Diese Informationen werden im Zuge der Hauskundmachung in den Haushalten der Stadt Wels verlautbart. Beachten Sie, dass aufgrund des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023 keine Namen der wahlberechtigten Personen des Hauses angeführt werden dürfen. Weitere Informationen zur Wahlzeit und zum zuständigen Wahllokal erhalten alle Wahlberechtigten mit der amtlichen Wahlinformation, die per Post Ende August/Anfang September zugestellt wird.
So läuft's im Wahllokal
- Sie kommen in Ihr Wahllokal und nennen Ihren Namen und Wohnadresse (allenfalls legen Sie die amtliche Wahlinformation vor, damit man Sie schneller im Wählerverzeichnis findet).
- Gleichzeitig legitimieren Sie sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise).
Hinweis: eAusweise (zum Beispiel der Digitale Führerschein) können im Wahllokal nicht überprüft werden und werden als Ausweisdokumente nicht akzeptiert. - Sie bekommen vom Wahlleiter den amtlichen Stimmzettel und ein blaues Wahlkuvert.
- Sie begeben sich in die Wahlzelle, wählen und geben den amtlichen Stimmzettel ins blaue Wahlkuvert.
- Das blaue Wahlkuvert sodann in die Urne einwerfen - damit ist der Wahlvorgang erledigt.
Wo und wann kann ich wählen?
Wo kann ich wählen?
Sie erhalten Ende August per Post eine "Amtliche Wahlinformation" zugesendet. Diese informiert Sie, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie wählen können. Es sind insgesamt 69 Wahlsprengel vorgesehen.
ACHTUNG: Wie bereits bei der Europawahl vorgenommen, ergeben sich aufgrund gesetzlicher Vorgaben Änderungen bei manchen Sprengelwahllokalen. In Kürze können Sie Ihr Wahllokal aber auch über den Wahlsprengelfinder abfragen.
Wo ist mein Wahllokal?
Mit Eingabe ihres Hauptwohnsitzes zum Stichtag (9. Juli 2024) können Sie Ihr Wahllokal über den Wahlsprengelfinder abfragen.
Wann kann ich wählen?
Die Wahllokale in Wels sind am Sonntag, 29. September 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Wahlkartenwähler / Briefwähler
Wahlkartenwähler können in jedem Wahllokal in Wels ihr Wahlrecht ausüben. Eine zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendete Wahlkarte kann am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal in Österreich während der Öffnungszeiten (08:00 bis 16:00 Uhr) oder bei einer beliebigen Bezirkswahlbehörde bis 17:00 Uhr (Rathaus, Stadtplatz 1, EG, ZiNr. 36) abgegeben werden. Eine Abgabe durch eine Überbringerin oder einen Überbringer ist zulässig.
Wählen im Urlaub/Ausland
Wenn es Ihnen am Wahltag nicht möglich ist, in Ihrem zugeteilten Wahllokal zu wählen, können Sie bereits vor dem Wahltag mittels einer Wahlkarte in ganz Österreich und auch im Ausland im Postweg Ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben.
ACHTUNG: Die Wahlkarte muss bis spätestens Sonntag, 29. September 2024, 17:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlangen!!!
Wählen im Krankenbett - Fliegende Wahlkommissionen
Sollten Sie wegen Bettlägerigkeit, aus Alters-, Krankheits- oder aus sonstigen Gründen leider nicht in der Lage sein, Ihr Wahlrecht in einem Wahllokal auszuüben, können Sie bei der Dienststelle Bürgeranliegen, Stadtplatz 1, Rathaus, Zimmer 36, persönlich, schriftlich oder per E-Mail beantragen, dass Sie Ihr Wahlrecht am Wahltag vor einer Fliegenden Wahlkommission in Ihrer Wohnung oder einem sonstigen Aufenthaltsort innerhalb unserer Stadt ausüben wollen. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.
Am Wahltag
Während der Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchgehend möglich. Vergessen Sie bitte nicht einen gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, amtlicher Lichtbildausweis) ins Wahllokal mitzunehmen.
HINWEIS: eAusweise (zum Beispiel der Digitale Führerschein) können im Wahllokal nicht überprüft werden und werden als Ausweisdokumente nicht akzeptiert.
Wählen mit Wahlkarte
Sie haben sich dazu entschlossen, durch eine Wahlkarte von Ihrem Stimmrecht bei der Nationalratswahl am Sonntag, 29. September 2024 Gebrauch zu machen.
- Was finden Sie in der Wahlkarte?
- Wie sieht der Stimmzettel aus?
- Wie funktioniert das Wählen mit der Wahlkarte?
Alle Informationen dazu finden Sie im Informationsschreiben zum Wählen mit der Wahlkarte.
Die Abgabe von Briefwahlkarten ist am Wahltag, 29. September 2024 bei der Bezirkswahlbehörde Wels-Stadt im Rathaus, Stadtplatz 1, EG, ZiNr. 36 von 08:00 bis 17:00 Uhr möglich.
Informationen betreffend die Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten in die Wählerevidenz
Unter welchen Voraussetzungen können Sie als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher bei der Nationalratswahl am 29. September 2024 wählen? Unter anderem, müssen Sie bis zum Donnerstag, 08. August 2024 in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.
Informationsschreiben Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten
Allgemeine Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte
Sollten Sie am Wahltag 29. September 2024 nicht in der Stadt Wels aufhältig sein, können Sie natürlich trotzdem Ihre Stimme abgeben!
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben:
Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme in jenem Wahlsprengel abzugeben, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, insbesondere
- wegen Ortsabwesenheit,
- aus gesundheitlichen Gründen oder
- wegen Aufenthalts im Ausland.
Ausstellungsbeginn:
Sobald sämtliche Drucksorten zur Verfügung stehen (voraussichtlich Anfang September 2024)
Wo und wann kann man in der Stadt Wels eine Wahlkarte beantragen?
Schriftlich:
Wenn eine persönliche Übernahme durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag: Freitag, 27. September 2024, 12:00 Uhr
- Postalisch: Magistrat der Stadt Wels, Dienststelle Bürgeranliegen, Stadtplatz 1, 4600 Wels
- Per Fax: +43 7242 235 8280
- Per E-Mail: nrwahl2024@wels.gv.at
Persönlich/Mündlich:
Ab sofort und bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag: Freitag, 27. September 2024, 12:00 Uhr möglich.
Rathaus, Stadtplatz 1, Dienststelle Bürgeranliegen, 4600 Wels, EG, ZiNr. 36
Öffnungszeiten:
- Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr
- Mittwoch von 08:00 bis 13:00 Uhr
- Freitag von 08:00 bis 12.30 Uhr
Achtung: Am Freitag, 27. September 2024 können Wahlkarten nur bis 12:00 Uhr beantragt werden!
Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist nicht möglich!
Benötigte Dokumente:
Für die persönliche Ausstellung einer Wahlkarte ist ein amtlicher Lichtbildausweis (insbesondere Reisepass, Personalausweis, Führerschein) im Original nötig.
Für schriftlichen Anforderungen (Post, Fax, E-Mail) ist die Angabe folgender Daten unbedingt erforderlich:
- Familienname und Vorname
- Geburtsdatum
- Hauptwohnsitzadresse in Wels
- Telefonnummer für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Wahlkartenanforderung
- eventuell Zustelladresse, an welche die Wahlkarte versandt werden soll
- Begründung der Beantragung!
Kopie eines amtl. Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) bzw. sind die Daten des amtl. Lichtbildausweises (Nummer, Datum der Ausstellung, Ausstellungsbehörde) anzuführen.
Schriftlich beantragte Wahlkarten (Post, E-Mail, Internet, Fax) werden grundsätzlich eingeschrieben versendet!
Weitere Hinweise:
- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde rechtzeitig!
- Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
- Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde bzw. in dem Sprengel, in dessen Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 29. September 2024 Ihre Stimme abgeben.
- Eine Beantragung der Wahlkarte ist keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres möglich!
- Die Erstellung eines Duplikats bei Verlust der Wahlkarte ist nicht möglich! Ein Duplikat kann nur ausgestellt werden, wenn die Wahlkarte unbrauchbar geworden (z.B. beschädigt) ist, noch nicht zugeklebt und nicht unterschrieben wurde und die unbrauchbare Wahlkarte bei der zuständigen Gemeinde gegen das Duplikat ausgetauscht wird.
Informationen für Wahlberechtigte, die nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht in ihrem Wahllokal auszuüben
Was können Sie tun, wenn Sie aufgrund einer Einschränkung Ihrer Mobilität Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können und bei der Nationalratswahl am 29. September 2024 wählen wollen?
Dann können Sie ein Wahlkarte beantragen.
Zudem kann beantragt werden, dass Sie von einer besonderen Wahlbehörde ("Fliegenden Wahlbehörde") besucht werden wollen.
Informationsschreiben “Fliegende Wahlbehörde”
Richtige Vergabe von Vorzugsstimmen am Stimmzettel bei der Nationalratswahl 2024
Sie möchten bei der Nationalratswahl am Sonntag, 29. September 2024 eine Vorzugsstimme vergeben? Das Bundesministerium für Inneres hat dazu ein Informationsblatt herausgegeben.
Ergebnisse der Nationalratswahl vom 29. September 2019
Ergebnis zur Nationalratswahl 2024 der Stadt Wels
Kundmachungen zur Nationalratswahl 2024
- Kundmachung über die Bezirkswahlbehörde Wels-Stadt nach der Wahl
- Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat
- Kundmachung über die Auflage des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren
- Kundmachung über die Ausstellung von Wahlkarten
- Kundmachung über die Bezirkswahlbehörde Wels-Stadt
- Kundmachung über die Wahlsprengel, deren Wahlzeiten sowie den eingerichteten Verbotszonen
Land OÖ
Auf der Website des Landes Oberösterreich finden Sie die Bundes- und Landeswahlvorschläge sowie die dazugehörigen Landes- und Regionalparteilisten von Oberösterreich.
Die Stadt Wels gehört zum Regionalwahlkreis 4C (Hausruckviertel).