Das Wahlrecht
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Errungenschaft Allgemeines Wahlrecht
Das Wahlrecht bedeutet, dass mit gewissen EinschrĂ€nkungen grundsĂ€tzlich alle StaatsbĂŒrger wĂ€hlen dĂŒrfen, unabhĂ€ngig von Bildungsstand, Einkommen, Religion oder Geschlecht. Seit 2007 gilt dabei: aktive AusĂŒbung des Wahlrechts ab 16 Jahren, passive AusĂŒbung des Wahlrechts ab 18 Jahren. -
Prinzipien des Allgemeinen Wahlrechts
Neben dem allgemeinen Wahlrecht gelten in Ăsterreich (sowie anderen demokratischen Staaten) noch zusĂ€tzliche Prinzipien: Jeder hat das Recht gleich, frei, unmittelbar, persönlich und geheim zu wĂ€hlen. -
SouverÀnitÀt des Volkes
Das Wahlrecht der StaatsbĂŒrger ist eine der tragenden SĂ€ulen der Demokratie. Das Recht auf freie Wahlen soll sicherstellen, dass die SouverĂ€nitĂ€t des Volkes gewahrt bleibt. -
Wahlinformationen
Alles zum Thema WĂ€hlerevidenz, Abwicklung von Wahlen, et cetera.