Gemeinderat
Was ist der Gemeinderat?
Der Gemeinderat ist im eigenen Wirkungsbereich auf Grund der Bundesverfassung und dem Statut der Stadt Wels (LGBI.Nr. 8/1992, idgF.) das oberste Organ der Stadt Wels, dem auch die bedeutendsten Zuständigkeiten eingräumt sind. Die Funktionsperiode beträgt grundsätzlich sechs Jahre.
Der Gemeinderat der Stadt Wels besteht aus 36 Mitgliedern, die nach den Bestimmungen der Oö Kommunalwahlordnung (LGBI 81/1996 idgF.) von den Bürgern der Stadt Wels alle sechs Jahre gewählt werden. Die wahlwerbenden Parteien geben vor der Wahl Listen ab, in denen die Kandidaten angeführt sind, die in den Gemeinderat gewählt werden sollen (Listenwahlrecht). Entsprechend dem Wahlergebnis werden die Mandate durch das d'Hondtsche Verfahren auf die Wahlwerbenden Parteien verteilt. Seit der Gemeinderatswahl vom 26. September 2021 sind vier Fraktionen (FPÖ, SPÖ, ÖVP, Die Grünen) sowie die NEOS und die MFG im Gemeinderat vertreten.
Auszug aus dem Statut der Stadt Wels (LGBl.Nr. 8/1992, idgF.)