Termine und Streams der Gemeinderatssitzungen
Sitzungstermine des Gemeinderates
Sitzungen im Jahr 2024
22. Sitzung des Gemeinderates | Montag | 29.01.2024 | 15:00 Uhr | Tagesordnung | Live-Stream | Protokoll
23. Sitzung des Gemeinderates | Montag | 26.02.2024 | 15:00 Uhr | Tagesordnung | Live-Stream | Protokoll
24. Sitzung des Gemeinderates | Montag | 08.04.2024 | 15:00 Uhr | Tagesordnung | Live-Stream | Protokoll
25. Sitzung des Gemeinderates | Montag | 06.05.2024 | 15:00 Uhr | Tagesordnung | Live-Stream | Protokoll
26. Sitzung des Gemeinderates | Montag | 10.06.2024 | 15:00 Uhr | Tagesordnung | Live-Stream | Protokoll
27. Sitzung des Gemeinderates | Montag | 08.07.2024 | 15:00 Uhr | Tagesordnung | Live-Stream | Protokoll
28. Sitzung des Gemeinderates | Montag | 23.09.2024 | 15:00 Uhr | Tagesordnung | Live-Stream | Protokoll
29. Sitzung des Gemeinderates | Montag | 21.10.2024 | 15:00 Uhr | Tagesordnung | Live-Stream | Protokoll
30. Sitzung des Gemeinderates | Montag | 18.11.2024 | 15:00 Uhr | Tagesordnung | Live-Stream | Protokoll
31. Sitzung des Gemeinderates | Montag | 16.12.2024 | 13:00 Uhr | Tagesordnung | Live-Stream | Protokoll
Die Sitzungen des Gemeinderates der Stadt Wels finden in der Stadthalle Wels statt.
§ 15 StW 1992 idgF. - Anzahl und Einberufung der Sitzungen
(1) Der (Die) Bürgermeister (Bürgermeisterin) hat den Gemeinderat, so oft es die Geschäfte erfordern, unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einzuberufen.
Jedes Mitglied des Gemeinderates sowie jede(r) nicht mehr dem Gemeinderat angehörende (r) Stadtrat (Stadträtin) ist von der Abhaltung der Sitzung mindestens fünf Tage, in besonders dringenden Fällen 24 Stunden vorher, unter Bekanntgabe des Tages, der Stunde, des Ortes und der Tagesordnung der Sitzung zu verständigen. Auf die Zustellung der Einberufung sind die Bestimmungen des Zustellgesetzes, BGBl. Nr. 200/1982, idgF., über die Ersatzzustellung anzuwenden.
§ 16 StW 1992 idgF. - Öffentlichkeit der Sitzungen
(1) Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Die Öffentlichkeit besteht darin, daß jedermann nach Maßgabe des vorhandenen Platzes berechtigt ist, zuzuhören und sich Aufzeichnungen zu machen. Öffentlichkeit besteht nicht, wenn die Geheimhaltung durch Rechtsvorschriften geboten ist.
(2) Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn es vom (von der) Vorsitzenden oder von wenigstens neun Mitgliedern des Gemeinderates oder von dem Ausschuß, in dem der Tagesordnungspunkt vorberaten wurde, oder vom Stadtsenat verlangt und vom Gemeinderat nach Entfernung der Zuhörer (Zuhörerinnen) beschlossen wird. Wenn der Voranschlag oder der Rechnungsabschluß behandelt wird, darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden.
(3) Die Beratung und die Beschlußfassung in nicht öffentlichen Sitzungen sind vertraulich; sie dürfen ausschließlich für amtliche Zwecke aufgezeichnet werden.
Gemeinderatssitzungen auf Youtube
Gemeinderatssitzungen der Stadt Wels können via Youtube live mitverfolgt werden. Der aktuelle Link zum Stream wird jeweils mit der dazugehörigen Tagesordnung kundgemacht.
Alle Übertragungen sind zu finden unter: Youtube Kanal - WT1 Privatfernsehen - Gemeinderatssitzungen