Stadtsenat
Was ist der Stadtsenat?
Der Stadtsenat besteht aus acht Mitgliedern, die im internen Sprachgebrauch auch als Referenten bezeichnet werden. Die Funktionsperiode betrÀgt grundsÀtzlich sechs Jahre.
Der Stadtsenat ist laut Statut der Stadt Wels (LGBI.Nr.8/1992, idgF.) das zweitmÀchtigste Organ nach dem Gemeinderat.
WĂ€hrend der BĂŒrgermeister direkt gewĂ€hlt wird, werden die anderen Mandate in einer Fraktionswahl gewĂ€hlt. Die Verteilung erfolgt auf die Mandate der VizebĂŒrgermeister und StadtrĂ€te ĂŒber das d'Hondtsche Verfahren, also nach StĂ€rke der politischen Parteien nach Vorlage des Wahlergebnisses .
Auszug aus dem Statut der Stadt Wels (LGBl.Nr. 8/1992, idgF.)
Die Sitzungen des Stadtsenates finden in Wels mit Ausnahme der Sommermonate grundsĂ€tzlich alle zwei Wochen statt. Den Vorsitz hat der BĂŒrgermeister, bei seiner Verhinderung der zustĂ€ndige VizebĂŒrgermeister.
Bestimmte Angelegenheiten, die das Statut der Stadt Wels dem Stadtsenat zuweist, werden nicht im Kollegium beschlossen, sondern können von den einzelnen Mitgliedern (den sogenannten Referenten) des Stadtsenates allein und selbststĂ€ndig besorgt werden. Ob nun eine Angelegenheit des Stadtsenates der kollegialen Beratung und Beschlussfassung bedarf oder ob sie von einem seiner Mitglieder allein erledigt werden kann, ist der GeschĂ€ftseinteilung fĂŒr den Stadtsenat 2021 zu entnehmen. Darin wird auch jedem Mitglied ein bestimmter Aufgabenbereich (GeschĂ€ftsbereich bzw. Ressort) zugewiesen.
Im Rahmen seiner ZustĂ€ndigkeit hat jeder Referent das Weisungsrecht gegenĂŒber den Mitarbeitern der Stadt Wels.
GeschÀftsordnung und Compliance Stadtsenat
Die gesetzlichen Grundlagen fĂŒr die BezĂŒge finden Sie auf der Website des Rechtsinformationssystems des Bundes.