Hundehaltung
Allgemeines
Wissenswertes
Hundehaltung gesetzliche Richtlinien:
- Hunde mĂŒssen bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde gemeldet werden. Bitte vorlegen: Sachkundenachweis, RegistrierungsbestĂ€tigung und Haftpflichtversicherung fĂŒr den Hund.
- Hundebesitzer sind dafĂŒr verantwortlich, das Tier so zu fĂŒhren, bewahren und zu beaufsichtigen, dass Menschen und Tiere nicht gefĂ€hrdet und/oder unzumutbar belĂ€stigt werden.
- Hinterlassene Exkremente vom Hund an öffentlichen Orten im Ortsgebiet muss der Besitzer unverzĂŒglich beseitigen und entsorgen.
- Im Ortsgebiet an öffentlichen Orten gilt Leinen- und/ oder Maulkorbpflicht. Beachten Sie Sonderregelungen bei beispielsweise KindergÀrten, Schulen etc.
- Die Leine darf maximal eineinhalb Meter lang sein und muss auf KörpergröĂe und -gewicht des Hundes angepasst sein.
- Der Maulkorb soll so sitzen, dass der Hund ihn nicht ĂŒber den Kopf abstreifen, jedoch sein Maul darin öffnen und frei atmen kann.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Thema Hund erfahren Sie in der HundebroschĂŒre.
Hundehaltung in Wels:
- Zu beachten ist, dass an öffentlichen Orten im Ortsgebiet Hunde an der Leine oder mit Maulkorb gefĂŒhrt werden mĂŒssen.
- In den meisten Gastronomiebetrieben, wie CafĂ©s und GasthĂ€usern, wird nicht nur auf das menschliche, sondern auch auf das Wohl Ihres Hundes geachtet â beispielweise mit WasserschĂŒsseln oder Leckerlis.
- Die Hundestationen werden regelmĂ€Ăig betreut und nachgefĂŒllt.
- Neben unzĂ€hligen Parks und GrĂŒnzonen bietet Wels Ihnen und Ihrem vierbeinigen Begleiter auch zwei Hundefreilaufzonen.
- Mit einem biss-sicheren Maulkorb sind Hunde in den Bussen der Wels Linien erlaubt. Pro Fahrschein darf ein Hund gratis mitfahren.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Thema Hund erfahren Sie in der HundebroschĂŒre.
Sie haben sich fĂŒr einen Hund entschieden? â Was ist zu tun?
- Anmeldung: In der Stadt Wels erfolgt die Anmeldung im Rathaus in der Dienststelle BĂŒrgeranliegen im BĂŒrgercenter (Stadtplatz 1, 4600 Wels, EG, Zi. 7)
- In Oberösterreich gehaltene Hunde mĂŒssen ab der Anmeldung mit einer amtlichen Hundemarke dauerhaft â am Halsband oder Brustgurt â gekennzeichnet werden.
- Sobald Sie einen Hund haben, ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Kennzeichnung via Chip zu veranlassen.
- JĂ€hrlich muss die Zahlung der Hundeabgabe erfolgen.
- Der HundefĂŒhrerschein und das AbschlieĂen einer Haftpflichtversicherung fĂŒr den Hund sind verpflichtend.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Thema Hund erfahren Sie in der HundebroschĂŒre.